Entscheidungen OLG Celle 10/1985
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Geschäftswert bei isolierten Familiensachen wegen Herausgabe eines Kindes.
BGB § 1636; KostO §§ 30, 94
ce-1985-10-23-209-85.pdf (42,87 kb)BGB § 1636; KostO §§ 30, 94
Der Geschäftswert für das Begehren auf Herausgabe eines Kindes in isolierten Familienrechtsverfahren ist im Regelfalle mit 1.500 DM anzunehmen.
OLG Celle, Beschluß vom 23. Oktober 1985 - 21 WF 209/85
JurBüro 1986, 425
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