Entscheidungen Kammergericht 10/1985
Prozeßkostenhilfe; Auswirkung der Prozeßkostenhilfebewilligung auf die Haftung des Erben der begünstigten Partei.
ZPO §§ 114, 122; GKG § 54
kg-1985-10-01-0111-85.pdf (51,82 kb)ZPO §§ 114, 122; GKG § 54
Ist dem Erblasser uneingeschränkte Prozeßkostenhilfe bewilligt gewesen, so kann der Erbe nicht gemäß § 54 Nr. 3 GKG als Kostenschuldner in Anspruch genommen werden.
Kammergericht, Beschluß vom 1. Oktober 1985 - 1 WF 111/85
JurBüro 1986,894 = Rpfleger 1986, 281
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