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Entscheidungen Kammergericht 10/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen Kammergericht 10/1985



Prozeßkostenhilfe; Auswirkung der Prozeßkostenhilfebewilligung auf die Haftung des Erben der begünstigten Partei.
ZPO §§ 114, 122; GKG § 54

Ist dem Erblasser uneingeschränkte Prozeßkostenhilfe bewilligt gewesen, so kann der Erbe nicht gemäß § 54 Nr. 3 GKG als Kostenschuldner in Anspruch genommen werden.

Kammergericht, Beschluß vom 1. Oktober 1985 - 1 WF 111/85
JurBüro 1986,894 = Rpfleger 1986, 281

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