Entscheidungen OLG Schleswig 11/1985
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des Kindes auf Unterhalt; Bestimmung des unterhaltspflichtigen Elternteils über die Art der Gewährung des Unterhalts; Bindung des Familiengerichts an die Unterhaltsbestimmung.
BGB §§ 1601 ff, 1612
1. Das Familiengericht ist grundsätzlich an die Bestimmung des unterhaltspflichtigen Elternteils über die Art der Gewährung des Unterhalts gebunden, solange sie das Vormundschaftsgericht nicht geändert hat.
2. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Unterhaltsbestimmung des Unterhaltspflichtigen offensichtlich aus sachfremden Erwägungen und zu sachfremden Zwecken getroffen wurde, und unter keinen verständigen Gesichtspunkt Beachtung verdient.
OLG Schleswig, Beschluß vom 22. November 1985 - 10 WF 303/84
SchlHA 1986, 151
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