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Entscheidungen OLG Zweibrücken 05/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 05/1985



Unterbringungsrecht; persönlicher Eindruck des Richters in Unterbringungsverfahren; Bestellung eines Verfahrenspflegers; Notwendigkeit der Anordnung der Unterbringung bei Selbstgefährdung des Betroffenen.
GG Art. 1, Art. 2, Art. 103, Art. 104

1. In Unterbringungsverfahren hat sich der Richter auch dann einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen, wenn der ärztliche Sachverständige bestätigt, daß eine Verständigung mit dem Betroffenen wegen dessen Geisteszustandes nicht möglich sei. Der persönliche Eindruck gehört als Kernstück des Amtsermittlungsverfahrens zu den wichtigsten Verfahrensgrundsätzen des Unterbringungsrechts.
2. Ein Verfahrenspfleger ist dem Betroffenen auch dann zu bestellen, wenn eine Verständigung mit ihm nicht möglich ist.
3. Zu der Notwendigkeit der Anordnung der Unterbringung bei Selbstgefährdung des Betroffenen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 2. Mai 1985 - 3 W 97/85
NJW 1985, 2768

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Unerlaubte Handlungen; Scheunenbrand infolge Fahrlässigkeit durch 7-jähriges Kind; Schadensersatz; Deliktfähigkeit und Verantwortlichkeit.
BGB §§ 276, 828

1. Zu der Verantwortlichkeit eines siebenjährigen Kindes für einen durch dieses verursachten Scheunenbrand.
2. Bei der Beurteilung der Deliktfähigkeit ist allein auf die intellektuelle Fähigkeit des Jugendlichen zu der Zeit der Tat abzustellen, das Gefährliche seines Tuns erkennen zu können.
3. Die Frage der Fahrlässigkeit ist vorliegend danach zu beurteilen, ob ein Junge im Alter des Beklagten die Gefährlichkeit seines Verhaltens hätte voraussehen und somit bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, daß das Anzünden von Stroh auf dem Fenstergesims die ganze Scheune in Brand setzen konnte.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Mai 1985 - 6 U 89/84
FamRZ 1986, 575

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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Streitwert eines Auskunftsanspruchs in einem Zugewinnausgleichsprozeß; Widerklagebegehren.
BGB §§ 1378, 1379; GKG § 19

In einem Zugewinnausgleichsprozeß hat das Auskunftsverlangen eines Ehegatten auch dann keinen eigenen Wert, wenn es als Widerklagebegehren des auf Zahlung in Anspruch genommenen Ehegatten geltend gemacht wird.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. Mai 1985 - 2 WF 141/84
JurBüro 1985, 1360

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