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Entscheidungen OLG Frankfurt 06/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 06/1985



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; geringer Leistungswille; Nichtantritt einer Ausbildungsstelle; Wiederaufnahme der unterbrochenen Ausbildung mit Leistungswillen.
BGB § 1610

Zu dem Anspruch eines Volljährigen auf Ausbildungsunterhalt gemäß § 1610 Abs. 2 BGB, der in der Vergangenheit keinen Leistungswillen gezeigt hat, und daher nicht als bedürftig anzusehen war, nunmehr jedoch seine Anstrengungen erhöht hat, so daß ein erfolgreicher Abschluß der Ausbildung zu erwarten ist.

OLG Frankfurt, Urteil vom 26. Juni 1985 - 2 UF 313/84
FamRZ 1986, 498 = NJW-RR 1986, 431

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Unerlaubte Handlungen; Behandlungsfehler bei einem Schwangerschaftsabbruch; Schmerzensgeld bei Mißlingen des Eingriffs; Ersatz materiellen Schadens.
BGB §§ 249, 276, 611, 823, 847

1. Ein Arzt, der die Durchführung eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruchs übernommen hat, haftet bei Mißlingen des Eingriffs der Mutter auf Zahlung eines Schmerzensgeldes, und auf Ersatz des ihr infolge der Auswirkung des Kaiserschnitts entstandenen materiellen Schadens.
2. Keine Ansprüche bestehen auf Ersatz des infolge der Geburt des Kindes entstandenen Unterhaltsschadens, wenn der mißlungene Abbruch medizinisch indiziert war.

OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 1985 - 15 U 59/84
VersR 1987, 416 = RuS 1986, 205 [Ls]

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