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Entscheidungen OLG Schleswig 07/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 07/1985



Prozeßkostenhilfe; keine Beschwerde gegen Versagung von Prozeßkostenhilfe für nicht anfechtbare einstweilige Anordnungen auf Unterhalt.
ZPO §§ 127, 620c

Ist in Eheverfahren eine einstweilige Anordnung betreffend Unterhalt gemäß § 620c ZPO unanfechtbar, so ist eine Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für die einstweilige Anordnung auch dann unzulässig, wenn die Prozeßkostenhilfe wegen Fehlens der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen versagt wurde (Aufgabe von OLG Schleswig SchlHA 1982, 71).

OLG Schleswig, Beschluß vom 19. Juli 1985 - 8 WF 79/85
SchlHA 1985, 156

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Verfahrensrecht; Nichtigkeitsklage; mangelnde Vertretung einer Partei in einem Berufungsverfahren nach dem Tod der Partei im Anwaltsprozeß; Bestellung eines Berufungsanwalts durch den Prozeßbevollmächtigten des Erblassers; keine Kenntnis der Erben.
ZPO §§ 239, 246, 579

Stirbt eine durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene Partei geraume Zeit vor dem Abschluß des ersten Rechtszuges, ohne daß dies dem Gericht bekannt wird, so sind die Erben auch dann »nach Vorschrift der Gesetze vertreten«, wenn später der Gegner Berufung einlegt, und für den Erblasser ein von dessen Prozeßbevollmächtigtem bestellter Berufungsanwalt auftritt; auf die Kenntnis der Erben von diesen Vorgängen kommt es nicht an.

OLG Schleswig, Urteil vom 25. Juli 1985 - 7 U 86/85
MDR 1986, 154

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; keine Prozeßkostenhilfe für Titulierung des unstreitigen Sockelbetrages des Unterhalts als Scheidungsfolgesache.
BGB §§ 1601 ff; ZPO §§ 114, 630

Der Ehefrau kann keine Prozeßkostenhilfe für eine Klage bewilligt werden, mit der sie die Verurteilung des Ehemannes zu der Zahlung des freiwillig entrichteten Sockelbetrages des Kindesunterhalts als Folgesache im Scheidungsverfahren begehrt.

OLG Schleswig, Beschluß vom 29. Juli 1985 - 8 WF 150/85
SchlHA 1985, 156

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen; Bedeutung eines besonders geringen Umfangs der Sache.
GKG § 12

Zur Bedeutung eines geringen Umfangs der Sache für den Wert der Ehesache.

OLG Schleswig, Beschluß vom 29. Juli 1985 - 8 WF 162/84
JurBüro 1985, 1675 = SchlHA 1985, 180

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