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Entscheidungen OLG Hamm 07/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 07/1985



Versicherungsrecht; Tod des Versicherungsnehmers; Wiederbeschaffung des Hausrats durch Erben.
VVG § 68; VHB 1974 § 5

1. Durch den Tod des Versicherungsnehmers entfällt noch nicht das versicherte Interesse in der Hausratversicherung.
2. Auch der Erbe kann Hausrat (des verstorbenen Versicherungsnehmers) wiederherstellen bzw. wiederbeschaffen; Sinn und Zweck der (strengen) Wiederherstellungsklausel stehen nicht entgegen.

OLG Hamm, Urteil vom 5. Juli 1985 - 20 U 85/85
VersR 1986, 331 = RuS 1986, 100 = ZfSch 1986, 188

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Prozeßkostenhilfe; erneuter Scheidungsantrag nach ruhendem Scheidungsverfahren mit Prozeßkostenhilfebewilligung.
ZPO §§ 114, 122; BRAGO § 13

1. Ist ein Scheidungsverfahren, für das Prozeßkostenhilfe bewilligt worden war, nicht weiterbetrieben worden, so bedeutet ein mit demselben Sachvortrag eingereichter neuer Scheidungsantrag nur eine Fortsetzung des ruhenden oder nicht betriebenen Verfahrens, auch wenn die Akten des Erstverfahrens weggelegt waren, der Rechtsanwalt aus der Staatskasse entschädigt, und eine neue Verfahrensakte angelegt worden ist.
2. Eine erneute Bewilligung von Prozeßkostenhilfe kommt auch dann nicht in Betracht, wenn nunmehr nachträglich der Scheidungsantrag des ursprünglichen Verfahrens zurückgenommen wird.

OLG Hamm, Beschluß vom 8. Juli 1985 - 4 WF 96/85
JurBüro 1986, 293 = Rpfleger 1985, 415

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Fortbestand eines Wohnrechts nach der Zwangsversteigerung eines Grundstücks; rechtliche Bewertung eines Altenteilsrechts im Zwangsversteigerungsverfahren; beschränkt persönliche Dienstbarkeit.
BGB § 1093; ZVG § 91; ZVGEG § 9

1. Zu der Frage, wann ein Wohnungsrecht die Merkmale eines Altenteils erfüllt, und daher im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich außerhalb des geringsten Gebotes bestehen bleibt.
2. Das Altenteil muß nicht ausdrücklich im Grundbuch eingetragen sein; es reicht aus, wenn sich der Charakter des Altenteilsrechts hinreichend deutlich aus der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung ergibt; dabei ist zur Auslegung auf den das Recht begründenden und die Eintragungsbewilligung enthaltenden Vertrag abzustellen.

OLG Hamm, Urteil vom 9. Juli 1985 - 27 U 26/85
Rpfleger 1986, 270

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Versorgungsausgleich; Anwendbarkeit der sogenannten »VBL-Methode«; betriebliche Altersversorgung der RWE.
BGB §§ 1587a, 1587b; VAHRG §§ 1, 2

1. Die sogenannte »VBL-Methode« zu der Berechnung des Ehezeitanteils einer Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (BGH FamRZ 1985, 363 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 14 = BGHF 7, 748) ist auch bei anderen Versorgungsrenten anzuwenden, bei denen auf einen der Gesamtversorgung entsprechenden Gesamtbetrag die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - sei es auch nur zu einem Teil - anzurechnen ist.
2. Die betriebliche Altersversorgung bei den Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerken AG ist nur im Leistungsstadium, nicht aber auch schon im Anwartschaftsstadium volldynamisch.
3. Anwartschaften des Berechtigten aus betrieblicher Altersversorgung sind in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen, und zunächst auf Anwartschaften des Verpflichteten aus betrieblicher Altersversorgung zu verrechnen, erst dann auf Anwartschaften aus gesetzlicher Rentenversicherung.

OLG Hamm, Beschluß vom 11. Juli 1985 - 2 UF 259/84
FamRZ 1985, 1054

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages; Voraussetzungen für die Einordnung eines Ratenkreditvertrages als wucherähnliches Ausbeutungsgeschäft; auffälliges Mißverhältnis zwischen den vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen im Rahmen eines Ratenkreditvertrages bei einer Marktzinsüberschreitung von 193%; Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem sachlich unrichtigen Titel; Ausnutzung eines Vollstreckungsbescheides in sittenwidriger Weise.
BGB §§ 138, 826; ZPO §§ 114 ff

Wenn es in der Rechtsprechung umstritten ist, ob die Voraussetzungen des § 826 BGB bei einem sittenwidrigen Kreditvertrag vorliegen, ist für die Klage auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und Herausgabe des Titels Prozeßkostenhilfe zu gewähren.

OLG Hamm, Beschluß vom 12. Juli 1985 - 11 W 64/84
NJW 1985, 2275 = VersR 1986, 770 [Ls]

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Prozeßkostenhilfe; unzulässige gerichtliche Amtsermittlung in Prozeßkostenhilfeverfahren; Auskunftsklage; Auskunftseinholung von Amts wegen; Zeitpunkt und Rückwirkung der Bewilligung; Vergangenheit; Beweiserhebung in Prozeßkostenhilfeverfahren; prozessuale Überholung infolge Hauptsacheerledigung.
BGB § 1580; ZPO §§ 114 ff; GKG § 8

Wird Prozeßkostenhilfe für eine erfolgversprechende Auskunftsklage beantragt, und holt das Gericht in dem Prozeßkostenhilfeverfahren - unzulässigerweise - von Amts wegen die verlangte Auskunft ein, die nunmehr die Klage als nicht mehr erfolgversprechend erscheinen läßt, so ist Prozeßkostenhilfe auf dasjenige Maß beschränkt zu bewilligen, das nach dem Umständen des Einzelfalles erforderlich ist, um die betroffene Partei vor Kostennachteilen zu bewahren.

OLG Hamm, Beschluß vom 22. Juli 1985 - 8 WF 371/85
FamRZ 1986, 80

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