Entscheidungen Kammergericht 09/1985
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwert einer Unterhaltsverfügung.
ZPO § 3; GKG §§ 17, 20
kg-1985-09-04-5354-85.pdf (47,09 kb)ZPO § 3; GKG §§ 17, 20
Der Streitwert für das Verfahren einer den Notunterhalt regelnden einstweiligen Verfügung richtet sich nicht nach § 17 Abs. 1 GKG, sondern nach § 20 Abs. 1 GKG und § 3 ZPO.
Kammergericht, Beschluß vom 4. September 1985 - 3 WF 5354/85
JurBüro 1985, 1846
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