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Entscheidungen OLG Karlsruhe 06/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 06/1985



Kosten und Gebühren; Geschäftswert der Beurkundung der Realteilung eines Grundstücks.
KostO § 39

Teilen Bruchteilseigentümer eines Grundstücks dieses real entsprechend ihren ideellen Anteilen, so ist dies kostenrechtlich als Auseinandersetzungsvertrag im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 1 KostO, nicht als Austauschvertrag im Sinne des § 39 Abs. 2 KostO zu bewerten.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 14. Juni 1985 - 11 W 121/84
Justiz 1985, 441

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Abstammungsrecht; Beiordnung eines Rechtsanwalts für klagenden Mann im Kindschaftsverfahren.
ZPO §§ 114, 121

1. In Kindschaftsverfahren ist dem klagenden Mann, wenn ihm Prozeßkostenhilfe zusteht, regelmäßig ein Rechtsanwalt beizuordnen.
2. Die Beiordnung eines Rechtspflegers kann im Einzelfall allenfalls dann ausreichend sein, wenn ein persönlicher Kontakt mit der Partei möglich ist.
3. Die Beiordnung eines nicht an dem Gerichtsort ansässigen und zugelassenen Rechtsanwalts als Hauptbevollmächtigten ist möglich, soweit dieser bereit ist, zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts tätig zu werden.
4. Die Beiordnung eines Verkehrsanwalts ist auch in Kindschaftssachen nur in besonders schwierigen Fällen zulässig.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 26. Juni 1985 - 11 W 75/85
Justiz 1985, 354 = DAVorm 1985, 1016 [Ls]

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