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Entscheidungen OLG Nürnberg 06/1985

Entscheidungen OLG Nürnberg 06/1985 - FD-Platzhalter-rund
Unterhaltsprozeßrecht; Änderung eines Urteils gemäß § 323 Abs. 3 ZPO erst für die Zeit nach Erhebung der Klage; fehlende Erfolgsaussicht für eine Berufung bei teilweiser Erfolgsaussicht.
ZPO §§ 114, 323, 511a

1. Nach § 323 Abs. 3 ZPO darf das Urteil auch dann erst für die Zeit nach der Klageerhebung abgeändert werden, wenn in dem Prozeßkostenhilfeverfahren die Klage schon vorher an die beklagte Partei mitgeteilt worden ist.
2. Wegen fehlender Erfolgsaussicht ist die Prozeßkostenhilfe für eine an sich zulässige Berufung zu versagen, wenn sie sachlich nur teilweise Aussicht auf Erfolg hat, eine auf diesen Teil beschränkte Berufung aber unzulässig gewesen wäre, weil sie die Berufungssumme nach § 511a ZPO nicht erreicht hätte.

OLG Nürnberg, Beschluß vom 27. Juni 1985 - 10 UF 1661/85
FamRZ 1985, 1152 = NJW 1987, 265 = JurBüro 1986, 124 = MDR 1985, 1033

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