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Entscheidungen OLG Saarbrücken 05/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Saarbrücken 05/1985



Prozeßkostenhilfe; Bewilligung für den Antragsgegner in Scheidungsverfahren.
BGB § 1565; ZPO §§ 114 ff

Dem Antragsgegner, welcher wegen Nichtablaufs der Jahresfrist des § 1565 Abs. 2 BGB mit seinem Scheidungsantrag noch keinen Erfolg hat, kann dennoch Prozeßkostenhilfe bewilligt werden, falls er in dem von dem anderen Ehegatten anhängig gemachten Scheidungsverfahren ein nach der Prozeßordnung vorgesehenes Ziel verfolgt bzw. seine Lage darin verbessern kann und will.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 6. Mai 1985 - 6 WF 33/85
FamRZ 1985, 723

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Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; keine besondere Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung.
ZPO §§ 269, 620g

Wird ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 620 ZPO zurückgenommen, so kann keine besondere Kostenentscheidung ergehen; § 269 Abs. 3 ZPO ist nicht anzuwenden.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 8. Mai 1985 - 6 UF 42/85
JurBüro 1985, 1888

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