Entscheidungen OLG Celle 08/1985
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Prozeßkostenvorschuß; Prozeßkostenhilfe; Einsatz des Vermögens.
BGB §§ 1360a, 1610; ZPO §§ 114, 115
ce-1985-08-22-047-85.pdf (54,49 kb)BGB §§ 1360a, 1610; ZPO §§ 114, 115
1. Die Verpflichtung, einen Prozeßkostenvorschuß zu zahlen, besteht auch gegenüber volljährigen Kindern.
2. Bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe hat der Unterhaltsberechtigte den von dem Unterhaltsschuldner zu zahlenden Prozeßkostenvorschuß in voller Höhe an die Landeskasse weiterzuleiten.
OLG Celle, Beschluß vom 22. August 1985 - 5 W 47/85
NdsRpfl 1985, 283 = FamRZ 1986, 82 [Ls]
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