Entscheidungen OLG Koblenz 03/1985
ZPO §§ 328, 722, 723, 767, 768
1. Die Gegenseitigkeit bei der Anerkennung von Unterhaltsurteilen zugunsten ehelicher Kinder ist im Verhältnis zu Texas verbürgt.
2. Bei der Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile sind nur diejenigen Einwendungen beachtlich, die die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung nicht in Frage stellen, und die nach §§ 767, 768 ZPO zulässig sind.
OLG Koblenz, Urteil vom 5. März 1985 - 11 UF 430/84
IPRspr 1985, 463
Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes bei wechselseitiger Zugewinnausgleichsklage; Streitwert bei Klage und Widerklage.
GKG § 19
Klage und Widerklage von Ehegatten, die beide wechselseitig einen Zugewinnausgleichsanspruch geltend machen, betreffen denselben Streitgegenstand; der Streitwert bemißt sich daher nach der höheren Klageforderung.
OLG Koblenz, Beschluß vom 22. März 1985 - 13 WF 1424/84
JurBüro 1985, 917
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