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Entscheidungen OLG Saarbrücken 08/1985 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Saarbrücken 08/1985



Unterhaltsrecht; pünktliche Zahlung des Unterhalts; Anspruch auf Errichtung eines Unterhaltstitels; Kostenpflicht bei sofortigem Anerkenntnis des Unterhaltsschuldners; Unterschied zwischen Rechtsschutzinteresse für die Klage und für nicht bestehendem »Titulierungsanspruch«.
ZPO § 93

Ein Unterhaltsschuldner, der die vereinbarte Unterhaltsschuld regelmäßig pünktlich und vollständig zahlt, sich aber weigert, eine vollstreckbare Urkunde betreffend seine Unterhaltsverpflichtung zu errichten, hat keine Veranlassung zu einer Klage im Sinne von § 93 ZPO gegeben.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 26. August 1985 - 6 WF 91/85
FamRZ 1985, 1280

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