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Entscheidungen OLG Zweibrücken 10/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 10/1982



Prozeßkostenhilfe; Bewilligung in der Berufungsinstanz.
ZPO §§ 117, 119, 233

Ist innerhalb der Berufungsfrist Prozeßkostenhilfe beantragt worden, kann sie nur bewilligt werden, wenn die Partei auch rechtzeitig eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorlegt.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Oktober 1982 - 6 UF 150/82
JurBüro 1983, 458

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Vergleichsgebühr bei Verzicht auf Versorgungsausgleich; Gebühr für Rechtsmittelverzicht.
BGB §§ 779, 1587o; BRAGO §§ 23, 32

1. Durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einer Vereinbarung der Parteien über den Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann - ungeachtet der Genehmigungsbedürftigkeit einer solchen Vereinbarung nach § 1587o BGB - die Vergleichsgebühr anfallen.
2. Ist der Rechtsanwalt nur für die Abgabe des Rechtsmittelverzichts bestellt worden, so hat er nur Anspruch auf Ersatz einer 5/10-Gebühr nach § 32 Abs. 1 BRAGO.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 6. Oktober 1982 - 2 WF 39/82
JurBüro 1983, 226

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Unerlaubte Handlungen; Ansprüche auf Unterhalt als Schadensersatz; Feststellungsinteresse; Wahrscheinlichkeit einer künftigen potentiellen Unterhaltsverpflichtung eines Verstorbenen; Pseudomonas-Sepsis als Todesursache; Geeignetheit eines Desinfektionsmittels; gesamtschuldnerische Haftung; Beweislastumkehr bei grobem Behandlungsfehler.
BGB §§ 249, 823, 844; ZPO §§ 397, 411

1. Die Klage auf Feststellung der Verpflichtung zu dem Ersatz von zukünftig wegen Tötung des Unterhaltspflichtigen entgehenden Unterhalt ist nur dann zulässig, wenn schlüssig dargetan ist, daß der Verstorbene dem Kläger jemals unterhaltspflichtig geworden wäre.
2. Ist dem Arzt ein grober Behandlungsfehler unterlaufen, dann gehen Beweisnachteile zu seinen Lasten.
3. Hat ein Sachverständiger in seinem schriftlichen Gutachten eindeutige, erschöpfende und keine Fragen offen lassende Ausführungen gemacht, so ist eine mündliche Anhörung des Sachverständigen durch das Gericht entbehrlich.
4. Einem Antrag auf Ladung des Sachverständigen zwecks Befragung durch die antragstellende Partei muß nur stattgegeben werden, wenn der Antrag so rechtzeitig gestellt wird, daß der Sachverständige zu dem auf den Eingang des schriftlichen Gutachtens folgenden Termin geladen werden kann.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 5 U 113/81
MedR 1984, 27

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Elterliche Sorge; Namensrecht; Zwischenname für das Kind eines in Ostfriesland aufgewachsenen Elternteils.
PStG § 21; FGG § 12

Auch einem außerhalb Ostfrieslands geborenen Kind darf ein ostfriesischer Zwischenname erteilt werden, wenn ein Elternteil in Ostfriesland aufgewachsen ist.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 25. Oktober 1982 - 3 W 184/82
StAZ 1983, 31 = OLGZ 1983, 40

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Prozeßkostenhilfe; keine Kostenerstattung in Prozeßkostenhilfe-Beschwerdeverfahren.
ZPO §§ 118, 321

Auch in Beschwerdeverfahren über die Prozeßkostenhilfe sind außergerichtliche Kosten der Partei nicht zu erstatten.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28. Oktober 1982 - 2 WF 65/82
JurBüro 1983, 459

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