Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Schleswig 06/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 06/1982



Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Bemessung des Gegenstands der Zugewinnvereinbarung in einem Scheidungsvergleich.
GKG §§ 12, 25; BRAGO § 9; ZPO § 3

Der Gegenstand der Zugewinnvereinbarung in einem Scheidungsvergleich, der auf eine notarielle Beurkundung Bezug nimmt, bestimmt sich nach dem Interesse der Beteiligten an einer endgültigen Regelung.

OLG Schleswig, Beschluß vom 7. Juni 1982 - 12 WF 286/81
JurBüro 1982, 1374

Speichern Öffnen sl-1982-06-07-286-81.pdf (44,30 kb)
_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Unterhaltsanspruch eines in der DDR lebenden geschiedenen Ehegatten; Abwicklung innerdeutscher Unterhaltszahlungen.
EheG § 58; EGBGB Art. 17

1. Für den nachehelichen Unterhaltsanspruch der in der DDR lebenden geschiedenen Ehefrau bzw. für die nacheheliche Unterhaltsverpflichtung des in der Bundesrepublik lebenden geschiedenen Ehemannes ist § 58 EheG anzuwenden.
2. Daß die geschiedene Ehefrau in der DDR lebt, ändert an der Höhe des Unterhaltsbedarfs nichts: Sie hat Anspruch auf Unterhalt in der Höhe wie in denjenigen Fällen, in denen der Unterhaltsgläubiger in der Bundesrepublik lebt.
3. Der Transfer von Unterhaltszahlungen aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR ist nach der Unterhaltstransfervereinbarung vom 25. April 1974 vorzunehmen. Ein Vorbehalt des Unterhaltsschuldners, sich durch Zahlungen in M/DDR von der Schuld zu befreien, ist nach diesen für den Transfer der Unterhaltszahlungen verbindlichen Vereinbarungen nicht zulässig.

OLG Schleswig, Urteil vom 18. Juni 1982 - 10 UF 187/80
IPRax 1984, 210

Speichern Öffnen sl-1982-06-18-187-80.pdf (63,52 kb)
_______________

Ehewohnung und Hausrat; Zuweisung von Dienstwohnungen; »Dritter« iSd § 4 HausrVO.
HausrVO §§ 4, 7

1. Eine Wohnung, die Eheleute aufgrund eines Dienstverhältnisses innehaben, das zwischen einem von ihnen und einem Dritten (hier: zwischen Ehemann und Bundesrepublik Deutschland) besteht, soll der Richter dem anderen Ehepartner nur zuweisen, wenn der Dritte einverstanden ist.
2. Der Zuweisung der Dienstwohnung an die Ehefrau bei fehlendem Einverständnis des Dienstherrn des Ehemannes bzw. der Wohnungsgesellschaft, die die Interessen des Dienstherrn wahrzunehmen hat, fehlt daher die rechtliche Grundlage.

OLG Schleswig, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 8 UF 23/82
SchlHA 1982, 197

Speichern Öffnen sl-1982-06-24-023-82.pdf (45,88 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Wechsel der gerichtlichen Zuständigkeit bei Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft.
FGG § 36; JWG §§ 40 ff

1. Zu dem Wechsel der gerichtlichen Zuständigkeit bei Amtspflegschaft/Amtsvormundschaft.
2. Die Übernahme der Amtsvormundschaft durch das für den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes und der Mutter zuständige Jugendamt entspricht regelmäßig dem Wohle des Kindes, wenn die Abstammung des Kindes und die Unterhaltspflicht des Vaters geklärt sind.
3. Zweifel an der Wirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses und der Zustimmung des Jugendamtes können fünf Jahre nach der Eintragung des Vaterschaftsanerkenntnisses in das Personenstandsbuch nicht mehr geltend gemacht werden.

OLG Schleswig, Beschluß vom 30. Juni 1982 - 2 W 41/82
SchlHA 1982, 138

Speichern Öffnen sl-1982-06-30-041-82.pdf (55,03 kb)
Entscheidungen OLG Schleswig 06/1982 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel