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Entscheidungen OLG Hamm 04/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 04/1982



Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Berechnungszeitpunkt für den vorzeitigen Zugewinnausgleich; Konkurrenz von Stichtagen.
BGB §§ 1373 ff, 1384, 1385, 1387

Wird während eines laufenden Scheidungsverfahrens von einem Ehegatten Klage auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns erhoben, so tritt an die Stelle des Berechnungszeitpunkts nach § 1387 BGB der Berechnungszeitpunkt nach § 1384 BGB.

OLG Hamm, Beschluß vom 2. April 1982 - 5 WF 147/82
FamRZ 1982, 609

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Unterhaltsprozeßrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Unterhaltsrückstände; Unterhaltsbetrag für den bei Eingang der Klage laufenden Monat.
GKG § 17

Der Unterhaltsbetrag, der für den bei Eingang der Klage laufenden Monat begehrt wird, stellt keinen Rückstand im Sinne von § 17 Abs. 4 GKG dar.

OLG Hamm, Beschluß vom 8. April 1982 - 7 WF 477/81
FamRZ 1982, 626

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Prozeßkostenhilfe; keine Bewilligung für das Prozeßkostenhilfe-Bewilligungsverfahren.
ZPO §§ 114 ff

Prozeßkostenhilfe kann für das Prozeßkostenhilfe-Bewilligungsverfahren grundsätzlich nicht gewährt werden (Abweichung von OLG Hamm FamRZ 1982, 420).

OLG Hamm, Beschluß vom 14. April 1982 - 5 WF 152/82
FamRZ 1982, 623

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Beschwerde gegen Zurückweisung eines Arrestgesuchs zur Sicherung der Zugewinnausgleichsforderung bzw. des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB; Anwaltszwang bei dinglichem Arrest.
BGB § 1389; ZPO §§ 78, 569, 621, 916

Die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Arrestgesuchs zur Sicherung der Zugewinnausgleichsforderung bzw. des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB unterliegt dem Anwaltszwang, sofern der Streitwert des Arrestverfahrens den Betrag von 3.000 DM übersteigt.

OLG Hamm, Beschluß vom 19. April 1982 - 6 UF 184/82
FamRZ 1982, 621 = NJW 1982, 1711 = MDR 1982, 674

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Versorgungsausgleich; Einbeziehung einer fiktiven Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in den Versorgungsausgleich.
BGB § 1587a; RVO § 1304

Dem Versorgungsausgleich ist die gemäß § 1304 RVO fiktiv ermittelte Anwartschaft auch dann zugrunde zu legen, wenn nach der Ehezeit eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für einen in der Ehezeit liegenden Versicherungsfall bewilligt wird, der Rentenzahlbeginn aber erst nach dem Ende der Ehezeit liegt.

OLG Hamm, Beschluß vom 22. April 1982 - 7 UF 138/79
FamRZ 1984, 178

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Unterhaltsprozeßrecht; Abänderung eines Titels über freiwillige Unterhaltszahlungen.
ZPO § 323

Zu der Frage der Anwendbarkeit von § 323 Abs. 2 ZPO in Fällen, in denen in einem vorausgegangenen Urteil lediglich der zuvor freiwillig gezahlte Unterhalt, von dem ein früheres Urteil ausgegangen war, tituliert worden ist.

OLG Hamm, Beschluß vom 23. April 1982 - 3 WF 652/81
FamRZ 1982, 949

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