Entscheidungen OLG Hamburg 01/1982
ZSEG § 17
1. Die Übersetzung der auf einem Formular der hamburgischen Jugendämter verfaßten Klageschrift wegen Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft und wegen Zahlung des Regelunterhalts in die arabische Sprache ist wegen der gehäuften Verwendung juristischer Fachausdrücke so erschwert, daß ein Zeilensatz von 3 DM angemessen erscheint.
2. Entsprechendes gilt für die Übersetzung der Ladung zur mündlichen Verhandlung.
OLG Hamburg, Beschluß vom 20. Januar 1982 - 8 W 15/82
JurBüro 1982, 749


Verfahrensrecht; Kosten und Gebühren; Kostenfestsetzung aufgrund einer Entscheidung des Schiedsgutachters.
ZPO §§ 103, 794 ff
Eine Kostenfestsetzung aufgrund einer Entscheidung durch einen Schiedsgutachter ist nicht möglich, da es insoweit an einem zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel im Sinne des § 103 Abs. 1 ZPO fehlt.
OLG Hamburg, Beschluß vom 27. Januar 1982 - 8 W 23/82
JurBüro 1982, 769


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