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Entscheidungen OLG Köln 09/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 09/1982



Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Rechtsmißbrauch bei Erhebung der Verjährungseinrede gegenüber der Zugewinnausgleichsforderung.
BGB §§ 222, 242, 1378

Der Erhebung der Verjährungseinrede gegenüber der Zugewinnausgleichsforderung kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden, wenn sich die Ehepartner in einem beiderseitigen Irrtum über die Eigentumslage an einem Grundstück befunden haben, und der Alleineigentümer bis zu der Aufdeckung des Irrtums die vermeintlichen Miteigentumsansprüche laufend anerkannt und erfüllt hat.

OLG Köln, Beschluß vom 14. September 1982 - 4 WF 173/82
FamRZ 1982, 1071

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Prozeßkostenhilfe bei einer Stufenklage.
ZPO §§ 114, 254

Bei der Stufenklage ist Prozeßkostenhilfe für das gesamte Verfahren (Auskunfterteilung, Rechnungslegung und Leistung) zu gewähren.

OLG Köln, Beschluß vom 16. September 1982 - 14 WF 129/82
JurBüro 1983, 285

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Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; Ausschluß Dritter bei der Umgangsregelung.
BGB § 1634

Eine Anordnung, daß das Umgangsrecht nicht in Anwesenheit des neuen Partners des nicht sorgeberechtigten Elternteils durchgeführt werden darf, kommt vor der Rechtskraft der Scheidung, jedenfalls vor Ablauf des Trennungsjahres, in Betracht, wenn der sorgeberechtigte Elternteil an der Ehe festhält, und es sich um jüngere Kinder (hier: sechs und acht Jahre) handelt.

OLG Köln, Beschluß vom 21. September 1982 - 4 UF 254/82
FamRZ 1982, 1236

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Prozeßkostenhilfe; Rückforderung überzahlter Armenanwaltsgebühren.
BRAGO § 128; GKG § 7

1. Anderweitige Festsetzung der Armenanwaltsvergütung und Rückzahlungsanordnung müssen mit der Erinnerung nach § 128 Abs. 3 BRAGO angefochten werden.
2. Eine Erinnerung des Bezirksrevisors ist darin zu sehen, daß er die Beanstandung des Rechnungsamtes an den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle weiterleitet, wenn sein Wille deutlich wird, eine Änderung der Festsetzung zu erreichen.
3. Eine Gebührenfestsetzung nach der Gebührentabelle für die Zeit ab 1. Januar 1981 ist rechtswidrig, wenn die Beiordnung des Armenanwalts vor dem 1. Januar 1981 erfolgt ist. Der Rückforderung steht vor Ablauf der Jahresfrist nach § 48 Abs. 4 VwVfG NW, § 7 GKG in aller Regel der Vertrauensschutz nicht entgegen.

OLG Köln, Beschluß vom 28. September 1982 - 4 WF 130/82
JurBüro 1983, 97

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