Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Hamm 02/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 02/1982



Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Zeitpunkt für die Feststellung der Mindestbeschwerdesumme.
GKG § 25; ZPO §§ 567, 571

Für die Mindestbeschwerdesumme nach § 25 Abs. 2 S. 1 GKG kommt es bei teilweiser Abhilfe nicht auf die Beschwerdesumme in dem Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde an, sondern darauf, welche Beschwerdesumme verblieben ist.

OLG Hamm, Beschluß vom 2. Februar 1982 - 3 WF 5/82
JurBüro 1982, 582

Speichern Öffnen ha-1982-02-02-005-82.pdf (47,05 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; Vergütung eines nach dem 01.01.1981 in der Rechtsmittelinstanz beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO §§ 123, 124; PKHG Art. 5 Nr. 1

Die Vergütung des nach dem 1. Januar 1981 in der Berufungsinstanz beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach § 123 BRAGO in der seit dem 1. Januar 1981 geltenden Fassung.

OLG Hamm, Beschluß vom 5. Februar 1982 - 6 WF 704/81
JurBüro 1982, 570 = Rpfleger 1982, 200 [Ls]

Speichern Öffnen ha-1982-02-05-704-81.pdf (51,48 kb)
_______________

Kosten und Gebühren; Kosten des beigeordneten Verkehrsanwalts.
ZPO §§ 91, 103 ff, 121

Die Beiordnung eines Verkehrsanwalts hat keine bindende Wirkung für die in dem Kostenfestsetzungsverfahren vorzunehmende Prüfung, ob die Einschaltung eines Verkehrsanwalts im Sinne des § 91 ZPO notwendig war.

OLG Hamm, Beschluß vom 9. Februar 1982 - 6 WF 609/82
MDR 1983, 584 = Rpfleger 1983, 328

Speichern Öffnen ha-1982-02-09-609-82.pdf (48,43 kb)
_______________

Erbrecht; Höferecht; Bestellung von Erbbaurechten an Hofgrundstücken durch Hoferben.
HöfeO § 13

Haben Miterben ausdrücklich gesetzliche Abfindungsansprüche nach § 13 HöfeO durch Vertrag ausgeschlossen, so bleibt es unerheblich, daß nach der Neufassung der Höfeordnung die Bestellung eines Erbbaurechts den gesetzlichen Ausgleichsanspruch auslösen kann, und daß nach der in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung der Höfeordnung Erbbaurechte möglicherweise einer Veräußerung gleichgestellt werden konnten.

OLG Hamm, Beschluß vom 25. Februar 1982 - 10 Wlw 59/81
AgrarR 1983, 72

Speichern Öffnen ha-1982-02-25-059-81.pdf (49,41 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; keine einstweilige Anordnung bei Versagung von Prozeßkostenhilfe für die Ehesache.
ZPO §§ 263, 620, 620a, 620c, 620f

1. Nach der Versagung von Prozeßkostenhilfe darf eine einstweilige Anordnung gemäß § 620 ZPO nicht mehr erlassen werden, auch wenn der Antrag auf Erlaß vor der Entscheidung über die Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt worden war.
2. Gegen eine gleichwohl erlassene Anordnung findet die Beschwerde nach § 620c ZPO statt.

OLG Hamm, Beschluß vom 25. Februar 1982 - 7 WF 62/82
FamRZ 1982, 721

Speichern Öffnen ha-1982-02-25-062-82.pdf (59,69 kb)
Entscheidungen OLG Hamm 02/1982 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel