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Entscheidungen OLG Schleswig 05/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 05/1982



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Gleichsetzung von Bar- und Betreuungsunterhalt; Bewertung der Betreuungsleistungen des kinderbetreuenden, auf Ehegattenunterhalt in Anspruch genommen Ehemannes.
BGB §§ 1603, 1606

Zu der Bewertung der Betreuungsleistungen des Ehemannes, der die Kinder betreut, und der von der Ehefrau auf Unterhalt in Anspruch genommen wird.

OLG Schleswig, Beschluß vom 6. Mai 1982 - 8 WF 59/82
SchlHA 1982, 196

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse; Berücksichtigung der Rentenanwartschaften der geschiedenen Ehefrau.
EheG § 58

Bei der Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse ist bei einer jetzt eine Rente beziehenden geschiedenen Frau nicht nur auf das (geringfügige) Einkommen der Frau während der Ehe abzustellen, sondern auch auf die Rentenanwartschaften, die sie insgesamt bis zu der Scheidung erworben hat.

OLG Schleswig, Urteil vom 11. Mai 1982 - 8 UF 312/79
SchlHA 1982, 196

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Auskunftspflicht des Unterhaltsgläubigers über seinen Gesundheitszustand.
BGB §§ 242, 1572, 1580

Treu und Glauben (§ 242 BGB) können den aus § 1572 BGB berechtigten Unterhaltsgläubiger verpflichten, dem Unterhaltsschuldner auf entsprechendes Verlangen eine hinlänglich substantiierte Auskunft über die Fortdauer der für seine Arbeitsunfähigkeit seinerzeit maßgeblichen Beschwerden zu erteilen.

OLG Schleswig, Beschluß vom 25. Mai 1982 - 8 UF 358/81
FamRZ 1982, 1018 = SchlHA 1982, 110

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unzulässigkeit der Vollstreckung des früheren Ehegatten im eigenen Namen aus einem Scheidungsfolgenvergleich wegen Kindesunterhalts.
BGB § 1629; ZPO §§ 767, 769

Nach Abschluß des Scheidungsverfahrens ist der frühere Ehegatte nicht mehr berechtigt, in eigenem Namen aus einem Scheidungsfolgenvergleich über den Unterhalt der Kinder zu vollstrecken.

OLG Schleswig, Beschluß vom 28. Mai 1982 - 8 WF 57/82
SchlHA 1982, 111

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