Entscheidungen OLG Hamm 05/1982
BGB §§ 1587 ff
Bei der Scheidung eines aktiven Hochschullehrers ist der Versorgungsausgleich auf der Grundlage des Beamtenruhegehalts, nicht der fiktiven Emeritenbezüge durchzuführen.
OLG Hamm, Beschluß vom 5. Mai 1982 - 6 UF 342/81
FamRZ 1982, 1023


Strafrecht; Voraussetzung der Strafbarkeit einer Kindesentziehung durch einen tunesischen Vater.
StGB § 235
1. Voraussetzung der Strafbarkeit der Kindesentziehung gegenüber dem anderen Elternteil ist, daß auch dem betroffenen Elternteil das Sorgerecht zusteht.
2. Im tunesischen Recht ist geregelt, daß das Sorgerecht während der Ehe »den Eltern« zusteht, somit auch der von dem Kindervater getrennt lebenden Mutter eines gemeinsamen Kindes.
OLG Hamm, Beschluß vom 7. Mai 1982 - 1 Ws 221/82
DAVorm 1982, 926


Prozeßkostenhilfe; Bewilligung für das Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren.
ZPO § 114
Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren.
OLG Hamm, Beschluß vom 12. Mai 1982 - 6 WF 192/82
JurBüro 1982, 1405 = MDR 1982, 760 = Rpfleger 1982, 354


Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Unterhaltsprozeßrecht; Vorgehen gegen einen zeitlich begrenzten Unterhaltstitel im Wege der Abänderungsklage.
BGB § 1361; ZPO §§ 322, 323
Wenn in der Annahme, die Bedürftigkeit werde entfallen, mit einem vorhergehenden Urteil Unterhalt nur für einen begrenzten Zeitraum zugesprochen worden ist, muß ein erneutes Unterhaltsbegehren, welches darauf gestützt wird, daß die Bedürftigkeit nicht entfallen sei, im Wege einer Abänderungsklage gemäß § 323 ZPO verfolgt werden.
OLG Hamm, Beschluß vom 14. Mai 1982 - 7 WF 250/82
FamRZ 1982, 920


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Bestimmungsrecht getrennt lebender Eltern.
BGB § 1612
1. Leben die Eltern eines minderjährigen unterhaltsberechtigten Kindes voneinander getrennt, und hält sich das Kind nicht nur vorübergehend bei dem anderen Ehegatten auf, so kann sich der auf Barunterhalt in Anspruch genommene Elternteil nicht gegen den Willen des anderen Elternteils darauf berufen, das Kind möge zu ihm ziehen und Naturalunterhalt empfangen; er muß sich vielmehr darauf verweisen lassen, eine zumindest vorläufige gerichtliche Regelung über das Sorgerecht herbeizuführen.
2. Solange ihm das Sorgerecht nicht zusteht, ist seine Bestimmung im Sinne des § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB unwirksam.
OLG Hamm, Beschluß vom 19. Mai 1982 - 8 UF 219/82
FamRZ 1982, 837


Verfahrensrecht; Zustellung nach Erlöschen der Vollmacht im Parteiprozeß.
ZPO §§ 87, 176, 339
1. Ist das Erlöschen der Vollmacht im Parteiprozeß wirksam angezeigt, so können gemäß § 176 und § 87 Abs. 1 ZPO Zustellungen nicht mehr an den bisherigen Prozeßbevollmächtigten erfolgen.
2. Eine dennoch an den bisherigen Prozeßbevollmächtigten erfolgende Zustellung setzt die Einspruchsfrist des § 339 ZPO auch dann nicht in Lauf, wenn die Voraussetzungen des § 87 Abs. 2 ZPO vorliegen.
OLG Hamm, Beschluß vom 25. Mai 1982 - 1 WF 150/82
NJW 1982, 1887


Versorgungsausgleich; Beschwerdeberechtigung des Dienstherrn im Versorgungsausgleich.
BGB § 1587b; FGG §§ 20, 53b; RVO § 1304; AVG § 83b
Die Benennung des Trägers der Beamtenversorgungslast in der Entscheidung über einen Versorgungsausgleich nach § 1587b Abs. 2 BGB hat keine Auswirkungen auf den Erstattungsanspruch des Versicherungsträgers. Die Beschwerde des Trägers der Versorgungslast, mit der geltend gemacht wird, ein anderer Dienstherr sei zuständig, ist unzulässig.
OLG Hamm, Beschluß vom 26. Mai 1982 - 3 UF 395/80
FamRZ 1982, 829


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Billigkeitsunterhalt im Falle des § 38 Abs. 2 EheG.
EheG §§ 38, 61
Zu der Frage des Unterhaltsanspruchs eines Ehegatten, dessen Ehe nach Todeserklärung durch Wiederheirat des anderen Ehepartners aufgelöst worden ist.
OLG Hamm, Beschluß vom 27. Mai 1982 - 3 WF 114/82
FamRZ 1982, 800


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