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Entscheidungen OLG Saarbrücken 1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Saarbrücken 1982



Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen; Einfluß unterhaltsberechtigter Kinder; Vermögensfreibetrag; kein Einfluß des bewilligten Armenrechts.
GKG § 12

1. In Scheidungsverfahren ist bei der Ermittlung der Einkommensverhältnisse der Ehegatten für jedes unterhaltsberechtigte Kind ein monatlicher Pauschbetrag von 300 DM abzusetzen.
2. Bei der Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Ehegatten haben Freibeträge außer Betracht zu bleiben.
3. Der Umstand, daß einer Partei das Armenrecht bewilligt worden ist, rechtfertigt nicht die Annahme des Mindeststreitwertes.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11. Januar 1982 - 6 WF 108/81
JurBüro 1982, 421

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Versorgungsausgleich; grobe Unbilligkeit; Ersetzung von Anwartschaften durch zugunsten des Berechtigten abgeschlossene dynamische Lebensversicherungen.
BGB §§ 1587c, 1587o

Der Versorgungsausgleich durch Begründung von Anwartschaften ist trotz zugunsten des Berechtigten abgeschlossener dynamischer Lebensversicherungen und trotz Einverständnisses des Berechtigten mit dieser Art der Ersetzung von Anwartschaften nicht grob unbillig.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 4. Februar 1982 - 6 UF 25/81
FamRZ 1982, 394

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Ermittlung des Einkommens eines unterhaltspflichtigen Beamten nach der Beförderung des Beamten im Rahmen des § 323 ZPO.
EheG § 58; ZPO 323

Bei der Ermittlung des Einkommens eines unterhaltspflichtigen Beamten bleibt eine nach der Scheidung erfolgte Beförderung aus der Endstufe des gehobenen in die Eingangsstufe des höheren Dienstes außer Betracht.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. März 1982 - 6 UF 45/81
FamRZ 1982, 711

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Kosten und Gebühren; Kostenentscheidung bei Rücknahme einer Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren.
ZPO § 515; FGG § 13a

Die Kostenentscheidung im Falle der Rücknahme einer Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren richtet sich nach § 13a FGG. Im Rahmen dieser Vorschrift kann dem Träger der Versorgungslast als Beschwerdeführer die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens beider Parteien auferlegt werden.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 11. März 1982 - 6 UF 57/81
JurBüro 1982, 1092

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Bewertung eines Antrages auf Zahlung von Kindesunterhalt »abzüglich des anzurechnenden Kindergeldes«.
BGB §§ 1602, 1606, 1615; RegelunterhaltVO

Bei der Bewertung eines Antrages auf Zahlung von Kindesunterhalt »abzüglich des anzurechnenden Kindergeldes« ist nicht von dem »Zählkindergeld«, sondern von den fiktiven Kindergeldbeträgen auszugehen, die ohne Berücksichtigung der »Zählkinder« zu zahlen wären.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 18. März 1982 - 6 WF 26/82
JurBüro 1982, 950

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Versorgungsausgleich; aus geschenkten Mitteln im Wege freiwilliger Beitragsnachzahlung erworbene Anwartschaften.
BGB § 1587

Anwartschaften, die mit Hilfe von geschenkten Mitteln im Wege freiwilliger Beitrags-Nachzahlung erworben wurden, fallen in den Versorgungsausgleich.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 22. April 1982 - 6 UF 58/81
FamRZ 1982, 824

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB.
BGB § 1629

Die Prozeßstandschaft gemäß § 1629 Abs. 3 BGB gilt auch für die Geltendmachung von Kindesunterhalt außerhalb des Verbundes, solange das Scheidungsverfahren anhängig ist. Daß das Scheidungsverfahren längere Zeit nicht betrieben wird, ändert daran nichts.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 1. Juni 1982 - 6 WF 41/82
FamRZ 1982, 952

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Einfluß des Umfangs auf den Streitwert von Ehesachen; Wertfestsetzung in obligatorischen Folgesachen.
ZPO § 623; GKG §§ 12, 25

1. Bei Ehescheidungsverfahren von geringem Umfange ist - bei sonst durchschnittlichen Verhältnissen - ein Abschlag von 20 bis 25 v.H. von dem Ausgangswert gerechtfertigt.
2. Bei den in § 623 Abs. 3 ZPO genannten obligatorischen Folgesachen (hier: Regelung der elterlichen Sorge) kann ein Streitwert nach § 25 GKG nur dann festgesetzt werden, wenn ein solches Verfahren durch konkrete Anordnungen des Familiengerichts eingeleitet wird.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 1. Juni 1982 - 6 WF 43/82
JurBüro 1982, 1378

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Prozeßkostenhilfe; Bewilligung für eine isolierte Auskunftsklage zur Vorbereitung eines etwaigen Zugewinnausgleichsverfahrens.
BGB § 1379; ZPO §§ 114, 623

Die für eine isoliert erhobene Klage auf Auskunfterteilung begehrte Prozeßkostenhilfe kann nicht mit der Begründung versagt werden, die klagende Partei könne diesen Anspruch billiger im Verbund mit dem Scheidungsverfahren verfolgen.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 16. Juni 1982 - 6 WF 48/82
FamRZ 1982, 948

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Vorwegabzug von Zins- und Tilgungszahlungen auf das gemeinschaftliche Hausanwesen.
BGB § 1361

1. Verbindlichkeiten, die vermögensbildenden Charakter haben, und die auf dem gemeinsamen Plan beider Ehegatten beruhen (hier: Bau eines Hauses), sind bei der Bestimmung des Trennungsunterhalts für eine Übergangszeit von dem Einkommen des unterhaltsverpflichteten Ehegatten vorweg abzuziehen.
2. Die Dauer der Übergangszeit bemißt sich entweder danach, wie lange eine Rückkehr des anderen Ehegatten und eine Aussöhnung noch in Betracht kommt, oder danach, welcher Zeitraum erforderlich ist, die auf der gemeinsamen Lebensplanung beruhenden Dispositionen in einer vernünftigen Weise den veränderten Verhältnissen anzupassen.
3. In dem Falle des Getrenntlebens muß sich der Unterhalt beanspruchende Ehegatte solche vermögensbildenden Verbindlichkeiten entgegenhalten lassen, die mit seiner Billigung eingegangen wurden, und die auf einem gemeinsamen Lebensplan der Ehegatten beruhten. Daher begegnet es keinen Bedenken, wenn der unterhaltspflichtige Ehegatte während einer Übergangszeit von nicht mehr als einem halben Jahr an den gemeinsam getroffenen Dispositionen festhaltend die Finanzierungskosten für das gemeinsame Hausanwesen weiter bezahlt.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Juni 1982 - 9 UF 166/80
FamRZ 1982, 919

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Versorgungsausgleich; Abtrennung des Versorgungsausgleichs auch bei Teilanfechtung der Verbundentscheidung.
ZPO § 628; AVG § 32; RVO § 1255

Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichsverfahrens aus dem Verbund kann auch in zweiter Instanz erfolgen, soweit über das Versorgungsausgleichsverfahren wegen Verfassungswidrigkeit einer Bewertungsnorm vorerst nicht entschieden werden kann (gegen BGH FamRZ 1980, 1108 = BGHF 2, 258).

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 6 UF 88/81
FamRZ 1982, 947

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Prozeßkostenhilfe; Beschwerderecht der Staatskasse bei Ablehnung einer Ratenzahlungsanordnung.
ZPO §§ 120, 127

Sieht das Gericht bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe von einer Ratenanordnung ab, so steht der Staatskasse dagegen der Rechtsbehelf der Beschwerde nach § 127 Abs. 2 ZPO zu.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 20. Juli 1982 - 6 WF 53/82
JurBüro 1982, 1889

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