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Entscheidungen Kammergericht 05/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen Kammergericht 05/1982



Verfahrensrecht; Kostenfestsetzung; Rechtsmittel; Zuständigkeit zur Entscheidung über Erinnerungen gegen den Kostenansatz (hier: Zweitschuldnerrechnung des übergeordneten Gerichts).
GKG §§ 4, 5, 58

Zu der Entscheidung über Erinnerungen gegen eine Zweitschuldnerrechnung, die die Kosten erster Instanz betrifft, ist auch dann das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig, wenn die Kostenrechnung von dem Kostenbeamten des übergeordneten Gerichts erstellt worden ist, und lediglich die Auswahlentscheidung nach § 58 Abs. 2 GKG beanstandet wird.

Kammergericht, Beschluß vom 7. Mai 1982 - 1 AR 45/81
JurBüro 1982, 1536

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Versorgungsausgleich; keine Korrektur rechtskräftiger Entscheidungen über den Versorgungsausgleich.
BGB §§ 1587 ff; FGG § 18; ZPO §§ 301, 580

1. Zu der formellen und materiellen Rechtskraft in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
2. Ist die Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich rechtskräftig geworden, so können versehentlich unberücksichtigt gebliebene Versorgungsanwartschaften nicht nachträglich durch einen weiteren Beschluß des Familiengerichts ausgeglichen werden, indem der Erstbeschluß im nachhinein als Teilentscheidung angesehen wird.

Kammergericht, Beschluß vom 12. Mai 1982 - 18 UF 1031/82
FamRZ 1982, 1091

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Berechnung des Vorsorgeunterhalts; Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Anrechnung des Kindergeldes.
BGB §§ 1570, 1573, 1578, 1606; BKGG § 1

1. Zu der Berechnung des Vorsorgeunterhalts in den Fällen, in denen der Ehegattenunterhalt nach der sogenannten Anrechnungsmethode zu ermitteln ist.
2. Bezieht der unterhaltspflichtige Ehegatte das Kindergeld für die in der Obhut des unterhaltsberechtigten Ehegatten befindlichen gemeinschaftlichen Kinder, so kann der unterhaltsberechtigte Ehegatte den ihm gebührenden Teil des Kindergeldes mittels einer entsprechenden Erhöhung seines Unterhaltsanspruchs im Unterhaltsprozeß geltend machen.

Kammergericht, Urteil vom 27. Mai 1982 - 15 UF 285/82
FamRZ 1982, 1021

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