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Entscheidungen OLG Düsseldorf 06/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 06/1982



Unterhalt unter Verwandten; Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes; Bemessung des Unterhalts anteilig nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eltern; mangelnde Leistungsfähigkeit eines Elternteils.
BGB §§ 1601, 1603, 1606; ZPO § 114

Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes ist zunächst anteilig nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eltern zu berechnen; erst dann ist zu prüfen, ob die Eltern nicht leistungsfähig, also außerstande sind, ohne Gefährdung ihres eigenen angemessenen Unterhalts den errechneten Unterhalt zu gewähren.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. Juni 1982 - 2 WF 79/82
FamRZ 1982, 1101 = RdJB 1983, 399 [Ls]

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Verfahrensrecht; Bemessung des Streitwertes für eine Ehescheidung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe.
GKG § 12

Der Streitwert einer Ehesache richtet sich allein nach § 12 Abs. 2 GKG; ein Zusammenhang mit den Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe besteht nicht.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. Juni 1982 - 7 WF 83/82
JurBüro 1982, 1700

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Kosten und Gebühren; Anfall einer Beweisgebühr bei bloßer Parteianhörung.
BRAGO § 31; ZPO § 141

Die zur Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 141 ZPO durchgeführte Anhörung einer Partei löst selbst dann keine Beweisgebühr aus, wenn das Anhörungsergebnis in dem Urteil verwertet wird, und die Überzeugungsbildung des Gerichts entscheidend beeinflußt hat. Abgesehen von dem Eheprozeß (§ 613 ZPO) ist die Anhörung einer Partei auch gebührenrechtlich nur dann ein Beweisaufnahmeverfahren, wenn das Gericht die Parteivernehmung gemäß §§ 445 ff ZPO beschließt.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. Juni 1982 - 6 WF 51/82
JurBüro 1983, 712

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Verfahrensrecht; Bemessung des Streitwertes bei rückständigem Unterhalt.
GKG § 20

Werden entgegen § 1613 Abs. 1 BGB Unterhaltsansprüche auch für die Vergangenheit eingeklagt, dann erhöht deren Wert den Streitwert der Sache.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. Juni 1982 - 4 WF 62/82
AnwBl 1982, 435

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Prozeßkostenhilfe; kein Beschwerderecht der Staatskasse bei Ablehnung einer Ratenzahlungsanordnung.
ZPO §§ 120, 127

Sieht das Gericht im Rahmen der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe von einer Ratenanordnung ab, so ist die beschwerte Staatskasse nicht beschwerdeberechtigt.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Juni 1982 - 5 WF 92/82
JurBüro 1982, 1409

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Internationales Privatrecht; Erlöschen eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs im Falle einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nach niederländischem Recht.
EGBGB Art. 17

Zu der Frage des Erlöschens des nachehelichen Unterhaltsanspruchs im Falle einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nach niederländischem Recht.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 1982 - 3 UF 197/81
FamRZ 1983, 603

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Berechnung des fiktiven Vergütungsanspruchs des geschiedenen Ehegatten bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft des Unterhaltsgläubigers; keine Verfassungswidrigkeit des Vorrangs des geschiedenen vor dem neuen Ehegatten des Unterhaltsschuldners.
BGB §§ 1577, 1581, 1582

1. Zu der Frage der Berechnung des fiktiven Vergütungsanspruchs des geschiedenen Ehegatten bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Partners einer von dem geschiedenen Unterhaltsgläubiger eingegangenen eheähnlichen Gemeinschaft.
2. Der Vorrang des geschiedenen vor dem neuen Ehegatten des Unterhaltsschuldners ist nicht verfassungswidrig.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Juni 1982 - 3 UF 245/81
FamRZ 1982, 1076

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Unterhalt unter Verwandten; Bemessung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind; Gleichwertigkeit von Bar- und Naturalunterhalt; Anrechnung von Ausbildungsvergütung auf den Unterhaltsanspruch.
BGB § 1606; ZPO § 323

Das Einkommen eines unterhaltsberechtigten Kindes muß beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer Haftungsanteile zugute kommen. Kommt der Vater für den Barunterhalt, und die Mutter für den Naturalunterhalt auf, so ist das Einkommen des Kindes nur zur Hälfte auf den Barunterhaltsanspruch anzurechnen.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Juni 1982 - 6 UF 218/81
DAVorm 1982, 983

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren bei erstem und zweitem Versäumnisurteil.
BRAGO §§ 33, 38

Dem Rechtsanwalt, der in zwei Verhandlungsterminen für den Berufungskläger ein erstes und ein zweites Versäumnisurteil erwirkt hat, stehen zwei volle Verhandlungsgebühren zu.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 6 UF 171/80
JurBüro 1983, 237

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Prozeßkostenhilfe; kein Beschwerderecht der Landeskasse gegen eine Ratenanordnung.
ZPO §§ 114, 120, 124, 125, 127

Sieht das Gericht bei Bewilligung der Prozeßkostenhilfe von einer Ratenanordnung ab, oder setzt es zu niedrige Raten fest, ist die Landeskasse nicht beschwerdeberechtigt (gegen OLG Hamm Rpfleger 1982, 197).

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 25. Juni 1982 - 5 WF 125/82
JurBüro 1982, 1741 = Rpfleger 1982, 440

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