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Entscheidungen OLG Hamburg 05/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 05/1982



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern.
BGB §§ 1606, 1612

1. Das Bestimmungsrecht des § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB kann auch durch eine Erklärung innerhalb der Berufungsbegründung abgegeben werden.
2. Durch das rechtskräftige Urteil in einem Vorprozeß, das auf Zahlung von Unterhalt in Geld lautet, wird das Bestimmungsrecht nicht verbraucht; der Unterhaltspflichtige darf es in einem späteren Abänderungsverfahren (§ 323 ZPO) gleichwohl ausüben.
3. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern kann jeder Elternteil sein Bestimmungsrecht nur ausüben, soweit er das bereits ausgeübte Recht des anderen Elternteils nicht beeinträchtigt.

OLG Hamburg, Urteil vom 4. Mai 1982 - 2 UF 213/81
FamRZ 1982, 1112

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Begriff »Krankheit« iSd § 1572 BGB; psychische Fehlhaltungen; Obliegenheit zur Wiederherstellung der Arbeitskraft.
BGB § 1572; ZPO §§ 256, 620f

1. Zur Beweislast bei der negativen Feststellungsklage.
2. Der Begriff der »Krankheit« in § 1572 BGB ist nicht anders als im Sozialversicherungsrecht zu definieren.
3. Bei psychischen Fehlhaltungen, die der sogenannten Prozeßneurose oder Rentenneurose des Haftpflichtrechts und des Sozialrechts vergleichbar sind, ist die Unterhaltsbedürftigkeit zu verneinen, wenn keine Versuche unternommen werden, eine Berufstätigkeit auszuüben.
4. Den Unterhaltsgläubiger trifft die Obliegenheit, alles zu der Wiederherstellung der Arbeitskraft Erforderliche zu tun, um seine Unterhaltsbedürftigkeit zu mindern.

OLG Hamburg, Urteil vom 11. Mai 1982 - 2a UF 7/81
FamRZ 1982, 702

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Unterhaltsprozeßrecht; Anspruch auf Herabsetzung einer titulierten Unterhaltsverpflichtung; keine Abänderungsklage als Stufenklage; Anspruch auf erneute Auskunfterteilung.
BGB §§ 1569 ff, 1580, 1605; ZPO §§ 254, 323

1. Der Anspruch auf Herabsetzung einer titulierten Unterhaltsverpflichtung kann nicht mittels einer Stufenklage (Antrag auf Auskunft, verbunden mit einem unbezifferten Abänderungsbegehren) verfolgt werden.
2. Zu dem Anspruch auf erneute Auskunfterteilung.

OLG Hamburg, Beschluß vom 24. Mai 1982 - 2a WF 30/82
FamRZ 1982, 935

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Ehewohnung und Hausrat; einstweilige Anordnung betreffend Ehewohnung; unzulässiger Inhalt: Ermächtigung zu Erklärungen über die Auflösung des Mietverhältnisses betreffend die Ehewohnung; Zuweisung der Ehewohnung an den anderen Ehegatten.
ZPO § 620

Inhalt einer einstweiligen Anordnung gemäß § 620 S. 1 Nr. 7 ZPO kann weder die Ermächtigung zu Erklärungen über die Auflösung des Mietverhältnisses betreffend die Ehewohnung, noch die Zuweisung der Ehewohnung an den anderen Ehegatten sein.

OLG Hamburg, Beschluß vom 24. Mai 1982 - 2 UF 173/79
FamRZ 1983, 621

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