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Entscheidungen OLG Düsseldorf 05/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 05/1982



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; kein Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Prozeßkostenvorschuß.
BGB §§ 1360a, 1569 ff, 1578

Zwischen geschiedenen Ehegatten besteht keine Prozeßkostenvorschußpflicht.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 3. Mai 1982 - 6 WF 19/82
JurBüro 1983, 307

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Prozeßkostenhilfe; Kosten und Gebühren; Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts bei Aufhebung der Prozeßkostenhilfe.
ZPO § 124; BRAGO §§ 121, 122

Die Aufhebung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe läßt den bis zu der Wirksamkeit des Aufhebungsbeschlusses entstandenen Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Bundes- oder Landeskasse regelmäßig unberührt.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 4. Mai 1982 - 10 W 50/82
JurBüro 1982, 1407 = Rpfleger 1982, 396 = AnwBl 1983, 94

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Eheleute als mehrere Auftraggeber; Ansprüche von Miteigentümern; Gegenstandsidentität.
BGB §§ 432, 1011; ZPO § 59; BRAGO § 6

1. Gemeinsam klagende Eheleute sind unabhängig von der Art des Streitgegenstandes selbständige Auftraggeber des sie vertretenden Rechtsanwalts.
2. Klagen Miteigentümer nach einer Enteignung auf Zahlung der gesamten Entschädigung an sie gemeinsam, ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 11. Mai 1982 - 10 W 15/82
JurBüro 1982, 1347 = AnwBl 1982, 529 = JMBl NW 1982, 215 [Ls] = VersR 1982, 1008 [Ls]

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Unterhaltspflicht unter Verwandten; Barunterhaltspflicht einer geschiedenen, wiederverheirateten und voll erwerbstätigen Mutter für ein bei seinem Vater lebendes Kind aus erster Ehe.
BGB §§ 1601, 1603

Eine Mutter, die für ein bei seinem Vater lebendes Kind aus erster Ehe barunterhaltspflichtig, wiederverheiratet und voll erwerbstätig ist, kann den notwendigen Selbstbehalt aus ihrem Einkommen beanspruchen, und braucht sich insoweit nicht auf ihren Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann verweisen zu lassen, wenn der Vater des Kindes leistungsfähig ist.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Mai 1982 - 2 UF 232/81
FamRZ 1982, 951

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