
Entscheidungen Kammergericht 03/1982
BGB §§ 705 ff
Zur Rechtslage bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Auflösung einer gleichgeschlechtlichen nichtehelichen »Lebensgemeinschaft«.
Kammergericht, Urteil vom 9. März 1982 - 14 U 2355/81
FamRZ 1983, 271 = NJW 1982, 1886


Prozeßkostenhilfe; Witwenrentenabfindung als einzusetzendes Vermögen.
ZPO §§ 114, 115; BSHG §§ 76, 88
Die Witwenrentenabfindung gehört grundsätzlich zu dem im Rahmen der Prozeßkostenhilfe einzusetzenden Vermögen.
Kammergericht, Beschluß vom 17. März 1982 - 18 WF 1188/82
FamRZ 1982, 623


Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Begründungsfrist bei Beschwerde gegen einstweilige Anordnungen.
ZPO §§ 577, 620c, 620d
Die sofortige Beschwerde nach § 620c ZPO braucht entgegen der herrschenden Meinung nicht innerhalb der Einlegungsfrist begründet zu werden.
Kammergericht, Beschluß vom 23. März 1982 - 17 WF 1080/82
FamRZ 1982, 946


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Bestimmungsrecht getrennt lebender Eltern beim Unterhalt des volljährigen Kindes.
BGB § 1612
Leben die Eltern eines volljährigen Kindes getrennt, so kann jeder Elternteil ohne Rücksicht auf die Bestimmung des anderen seinerseits bestimmen, daß Naturalunterhalt zu leisten sei, sofern er bereit und in der Lage ist, dem Kind den vollen Unterhalt zu leisten.
Kammergericht, Urteil vom 25. März 1982 - 16 UF 5805/81
FamRZ 1982, 835


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