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Entscheidungen OLG Koblenz 06/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 06/1982



Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; örtliche Zuständigkeit in Sachen der elterlichen Sorge; Konkurrenzen im Bereich des § 4 FGG; Zulässigkeit einer vorläufigen Anordnung.
BGB §§ 11, 1672; ZPO §§ 35, 261, 621a; FGG §§ 4, 36, 43, 64k

Zu der Frage der örtlichen Zuständigkeit in selbständigen Verfahren nach § 1672 BGB bei Doppelwohnsitz des Kindes.

OLG Koblenz, Beschluß vom 14. Juni 1982 - 13 UF 472/82
FamRZ 1983, 201

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Erbrecht; Leistungsverweigerungsrecht des Erben gegenüber einem Vermächtnisnehmer bei Pflichtteilslast.
BGB § 2318

Dem Erben steht die durch § 2318 Abs. 1 S. 1 BGB gewährte Möglichkeit, eine ihm auferlegte Pflichtteilslast zum Teil auf den Vermächtnisnehmer abzuwälzen, nicht zu, wenn die Pflichtteilslast tatsächlich nicht besteht, weil der Pflichtteilsanspruch nicht geltend gemacht wurde, und längst verjährt ist.

OLG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 1982 - 5 U 1/82

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; gemeinsame Klage zweier Vermächtnisnehmer; Mehrvertretungsgebühr; Erhöhungsgebühr.
BRAGO §§ 6, 7

1. Zu dem Anfall der Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO bei mehreren Auftraggebern in derselben Angelegenheit.
2. Werden zwei Vermächtnisnehmer in einer gemeinsamen Klage durch denselben Rechtsanwalt vertreten, und werden ihre Forderungen als Gesamtstreitwert zusammengerechnet, so fällt keine Erhöhungsgebühr an.

OLG Koblenz, Beschluß vom 23. Juni 1982 - 14 W 332/82
JurBüro 1982, 1828 = AnwBl 1983, 175 = VersR 1983, 466 [Ls] = Rpfleger 1982, 441 [Ls]

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Vergleichsgebühr bei Erfordernis vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung eines Prozeßvergleichs.
BGB §§ 1822, 1829, 1915; BRAGO § 23

Bedarf ein Prozeßvergleich der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung, so fällt die anwaltliche Vergleichsgebühr nicht vor der Erteilung der Genehmigung an.

OLG Koblenz, Beschluß vom 23. Juni 1982 - 14 W 336/82
JurBüro 1982, 1829 = Rpfleger 1982, 441 = VersR 1983, 567 [Ls]

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Beweisgebühr bei amtlicher Auskunft zu unstreitigen Tatsachen.
ZPO § 273; BRAGO § 31

Holt der Vorsitzende gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO informationshalber zu der Ergänzung und Überprüfung nichtstreitiger Tatsachen eine amtliche Auskunft ein, so fällt dafür keine anwaltliche Beweisgebühr an.

OLG Koblenz, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 14 W 354/82
JurBüro 1983, 86 = VersR 1983, 567 [Ls]

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Unerlaubte Handlungen; Schadensersatzanspruch bei mißlungener Sterilisation.
BGB §§ 276, 823

1. Zur Frage der kunstgerechten Sterilisation mittels Tubenkoagulation im Jahre 1975.
2. Aus einer mißlungenen Sterilisation kann bei Geburt des Kindes kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden, wenn für den Zeitpunkt des Sterilisationseingriffs eine bereits bestehende Schwangerschaft nicht ausgeschlossen werden kann.
3. Über die Anforderungen an die ärztliche Aufklärung hinsichtlich Methode und Sicherheit der Sterilisation.

OLG Koblenz, Urteil vom 24. Juni 1982 - 5 U 570/79
VersR 1984, 371 = MedR 1984, 108 = FamRZ 1984, 790 [Ls]

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen von allgemeinen Zivilsachen.
BGB § 1353; ZPO §§ 606, 621; GVG § 23b

Das Verlangen eines Ehegatten, der andere Ehegatte solle dazu verurteilt werden, der gemeinsamen Einkommenssteuerveranlagung zuzustimmen, stellt keine »Familiensache« dar.

OLG Koblenz, Beschluß vom 29. Juni 1982 - 15 SmA 6/82
FamRZ 1982, 942

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