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Entscheidungen OLG Hamm 01/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 01/1982



Verfahrensrecht; keine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung.
ZPO §§ 620, 620b, 707, 769

Die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Anordnung über Ehegattenunterhalt nach § 620 Nr. 6 ZPO ist unzulässig, solange das Ehescheidungsverfahren anhängig ist.

OLG Hamm, Beschluß vom 4. Januar 1982 - 3 WF 555/81
FamRZ 1982, 411 [1983, 518] = NJW 1983, 460

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Abstammungsrecht; Feststellung der Vaterschaft; »schwerwiegende Zweifel«; Beweiswürdigung und Additionsbeweis.
BGB § 1600o; ZPO § 286

Zu der positiven Vaterschaftsfeststellung im Wege des Additionsbeweises bei Verbindung von serologischem und anthropologischen Gutachten (E-M-W=99% bzw. »Vaterschaft wahrscheinlich«).

OLG Hamm, Urteil vom 6. Januar 1982 - 19 U 54/81
DAVorm 1982, 346

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Kosten und Gebühren; Gebühren des nach dem 01.01.1981 in derselben Instanz einer Partei im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO § 123; PKHG Art. 5 Nr. 1

In derselben Instanz stehen auch dem nach dem 1. Januar 1981 im Armenrecht beigeordneten Rechtsanwalt lediglich die geringeren Gebühren des § 123 BRAGO a.F. zu, wenn der Rechtsanwalt der Gegenpartei noch vor dem 1. Januar 1981 als Armenanwalt beigeordnet worden ist.

OLG Hamm, Beschluß vom 8. Januar 1982 - 6 WF 651/81
JurBüro 1982, 571

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Personenstandsrecht; Eintragung einer Scheidung in das Familienbuch; Teilrechtskraftzeugnis als Nachweis der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs; eingeschränktes Prüfungsrecht des Standesbeamten bei Rechtskraftvermerken eines Scheidungsurteils; Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsurteil als öffentliche Urkunde.
PStG §§ 14, 15b, 45; ZPO §§ 415, 418, 623 ff, 706

1. Der Standesbeamte hat davon auszugehen, daß der Teilrechtskraftvermerk eines Scheidungsausspruchs in einem Verbundurteil rechtswirksam ist; er darf nicht nachprüfen, ob die Voraussetzungen für seine Erteilung vorgelegen haben.
2. Wenn er in dem konkreten Einzelfall jedoch ernsthafte Zweifel tatsächlicher Art an der Wirksamkeit des Vermerks hat, darf er die Sache gemäß § 45 Abs. 2 PStG dem Amtsgericht zur Entscheidung vorlegen.

OLG Hamm, Beschluß vom 18. Januar 1982 - 15 W 247/81
FamRZ 1982, 508 = StAZ 1982, 246 = JMBl NW 1982, 150

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Erbrecht; Kosten und Gebühren; Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung im Kostenfestsetzungsverfahren.
ZPO §§ 103, 305, 780

Wird die Kostenfestsetzung gegen den Erben des verurteilten Schuldners betrieben, so kann der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung nicht in den Kostenfestsetzungsbeschluß aufgenommen werden.

OLG Hamm, Beschluß vom 19. Januar 1982 - 23 W 464/81
AnwBl 1982, 385 = MDR 1982, 855 = Rpfleger 1982, 354 [Ls]

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Ehewohnung und Hausrat; Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung im Hausratsverfahren.
BGB § 1361a; HausrVO §§ 13, 18a; FGG § 19

Eine einstweilige Anordnung über die Verteilung des Hausrats getrennt lebender Ehegatten ist unanfechtbar (im Anschluß an OLG Karlsruhe FamRZ 1978, 361; gegen OLG Karlsruhe FamRZ 1980).

OLG Hamm, Beschluß vom 20. Januar 1982 - 1 UF 489/81
FamRZ 1982, 274

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Prozeßkostenhilfe; Rechtsmittel; Beschwerderecht der Landeskasse bei Ablehnung einer Ratenzahlungsanordnung.
ZPO §§ 114, 120, 127

Sieht das Gericht bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe von einer Anordnung der Ratenzahlung ab, so hat die beschwerte Landeskasse gemäß § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO ein Beschwerderecht.

OLG Hamm, Beschluß vom 21. Januar 1982 - 4 WF 153/81
JurBüro 1982, 455 = Rpfleger 1982, 197

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Versorgungsausgleich; Begriff »Unverfallbarkeit«.
BGB § 1587a; BetrAVG § 1

1. Die Begriffe der »Unverfallbarkeit« im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) und des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB decken sich nicht.
2. Die Regelung in § 1577a Abs. 2 Nr. 3 S. 3 BGB verfolgt den Zweck, den Verpflichteten vor Vermögenseinbußen, insbesondere der Beitragszahlung nach § 1587b Abs. 3 BGB, zu bewahren, solange noch mit der Möglichkeit gerechnet werden muß, daß die Anwartschaft im Versorgungsfall nicht zum Vollrecht erstarkt, und damit eine Leistung erbracht wird, der kein Äquivalent gegenübersteht. Eine solche Folge kann sich in Fällen ergeben, in denen die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Versorgung über die des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung hinausgehen, in denen insbesondere eine längere Wartezeit vorgesehen ist, als nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung.

OLG Hamm, Beschluß vom 29. Januar 1982 - 2 UF 65/81
FamRZ 1982, 617

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Prozeßkostenhilfe; Ratenzahlung und Haftungsrangfolge.
ZPO § 120; GKG § 58

Bei der vorläufigen Einstellung der bei der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe angeordneten Zahlungen gemäß § 120 Abs. 3 Nr. 2 ZPO ist die Haftungsrangfolge des § 58 Abs. 2 GKG sinngemäß zu beachten.

OLG Hamm, Beschluß vom 29. Januar 1982 - 6 WF 714/81
JurBüro 1982, 611 = Rpfleger 1982, 197

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