Entscheidungen OLG Schleswig 09/1982
GVG § 23b; BKGG § 3
Die Entscheidung, welcher Person das Kindergeld zu gewähren ist, ist keine Familiensache.
OLG Schleswig, Beschluß vom 15. September 1982 - 8 WF 146/82
SchlHA 1983, 55


Unterhaltsprozeßrecht; einstweilige Anordnung auf Unterhalt; rückwirkende negative Feststellungsklage.
BGB § 242; ZPO § 620f
Eine rückwirkende negative Feststellungsklage nach Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Unterhalt ist zulässig, denn der Unterhaltsgläubiger muß nach Erlaß der einstweiligen Anordnung damit rechnen und sich darauf einstellen, daß der Unterhaltsschuldner in dem Hauptsacheverfahren (hier: im Wege der negativen Feststellungsklage) den Umfang seiner Unterhaltspflicht auch für die Vergangenheit feststellen lassen will.
OLG Schleswig, Beschluß vom 15. September 1982 - 8 WF 157/82
SchlHA 1982, 196


Unterhaltsprozeßrecht; sofortige Zustellung einer Klage auf Abänderung eines Unterhaltsvergleichs vor der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses.
GKG § 65; ZPO § 323
Zu der sofortigen Zustellung einer Klage auf Abänderung eines Unterhaltsvergleichs vor der Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses.
OLG Schleswig, Beschluß vom 20. September 1982 - 8 WF 172/82
SchlHA 1982, 198


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