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Entscheidungen OLG Köln 06/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 06/1982



Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Voraussetzungen des Getrenntlebens innerhalb der Ehewohnung.
BGB §§ 1565, 1567

1. Die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft im Sinne des § 1567 Abs. 1 BGB ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen.
2. Die einjährige Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft kann nicht die einjährige Aufhebung einer häuslichen Gemeinschaft im Rahmen des § 1565 BGB ersetzen.

OLG Köln, Urteil vom 3. Juni 1982 - 25 UF 220/81

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Familienvermögensrecht; Ausgleichspflicht bei einem Oder-Konto; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses.
BGB §§ 273, 430, 741 ff; ZPO § 281; GVG § 23b

1. Verweist das Landgericht nach der Prüfung, ob es sich um eine Familiensache handelt, ausdrücklich an das Familiengericht, so ist das Familiengericht gemäß § 281 ZPO daran gebunden (Abweichung von BGH FamRZ 1980, 557, 558 = BGHF 2, 45).
2. Sind Eheleute Berechtigte eines Oder-Kontos, so findet eine Ausgleichung zwischen ihnen wegen während der Ehe ohne Einverständnis des anderen getätigter Verfügungen von dem Zeitpunkt des endgültigen Getrenntlebens an statt (Abweichung von OLG Düsseldorf FamRZ 1982, 607).

OLG Köln, Beschluß vom 5. Juni 1982 - 4 WF 84/82
FamRZ 1982, 944

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Prozeßkostenhilfe; Abänderung eines Prozeßkostenhilfebeschlusses; nachträgliche Ratenzahlungsanordnung.
ZPO §§ 121, 124

1. Hat das Gericht aufgrund einer zunächst fehlerhaften Beurteilung Prozeßkostenhilfe ohne Raten bewilligt, so kann es die Entscheidung bezüglich der Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers nachträglich abändern.
2. Diese Abänderung untersteht dabei seinem pflichtgemäßen Ermessen, wobei zu beachten ist, ob der Antragsteller im Vertrauen auf die zunächst erfolgte Prozeßkostenhilfebewilligung finanzielle Dispositionen getroffen hat.

OLG Köln, Beschluß vom 8. Juni 1982 - 21 WF 78/82
FamRZ 1982, 1226 [Ls]

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Adoptionsrecht; vormundschaftsgerichtliche Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption eines Kindes durch Pflegeeltern.
BGB § 1748

Zu der vormundschaftsgerichtlichen Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption eines Kindes durch Pflegeeltern.

OLG Köln, Beschluß vom 11. Juni 1982 - 16 Wx 29/82
FamRZ 1982, 1132

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Ehescheidung; Trennungsjahr; Zusammenleben über kürzere Zeit.
BGB §§ 1565, 1567

Eine »kürzere Zeit« im Sinne des § 1567 Abs. 2 BGB liegt in der Regel dann nicht mehr vor, wenn die Ehegatten in dem letzten Trennungsjahr länger als vier Monate zusammengelebt haben.

OLG Köln, Beschluß vom 24. Juni 1982 - 25 WF 51/82
FamRZ 1982, 1015

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Verfahrensrecht; Zustellung; Wohnungsbegriff bei Ersatzzustellung.
ZPO §§ 181, 182

Wenn der Aufenthalt des Zustellungsempfängers zwar nicht unbekannt ist, aber andererseits kein dauerhafter räumlicher Mittelpunkt des Lebens besteht, kann an den Ort des »relativen« Lebensmittelpunktes zugestellt werden.

OLG Köln, Urteil vom 25. Juni 1982 - 4 UF 53/82
MDR 1983, 139

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Kosten und Gebühren; Gebühren des Rechtsanwalts; Beweisgebühr bei Verkündung eines noch schriftlich abzusetzenden Beweisbeschlusses seinem wesentlichen Inhalt nach; bloße Anwesenheit des Rechtsanwalts bei der Verkündung eines »noch schriftlich abzusetzenden Beweisbeschlusses«.
BRAGO § 31

1. Zu der Beweisgebühr des Rechtsanwalts bei Verkündung eines noch schriftlich abzusetzenden Beweisbeschlusses seinem wesentlichen Inhalt nach.
2. Die bloße Anwesenheit des Rechtsanwalts bei der Verkündung eines »noch schriftlich abzusetzenden Beweisbeschlusses« läßt die Beweisgebühr noch nicht entstehen.

OLG Köln, Beschluß vom 28. Juni 1982 - 17 W 248/82
JurBüro 1983, 85 = AnwBl 1982, 531

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Kosten und Gebühren; Gebühren des Prozeßbevollmächtigten des Beklagten bei Parteiwechsel auf der Klägerseite.
BRAGO §§ 13, 31

Auch wenn im Prozeß auf der Klägerseite ein Parteiwechsel stattfindet, entstehen dem Prozeßbevollmächtigten des Beklagten die Gebühren nur einmal; der Senat schließt sich insoweit der überwiegenden Meinung an.

OLG Köln, Beschluß vom 30. Juni 1982 - 17 W 31/82
JurBüro 1983, 80

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