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Entscheidungen OLG Hamm 11/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 11/1982



Versorgungsausgleich; Zeitpunkt »Ende der Ehezeit«; Schmälerung der Versorgungsanwartschaften des Ausgleichsverpflichteten nach Rechtshängigkeit des Ehescheidungsantrages, aber vor der letzten mündlichen Verhandlung.
BGB §§ 1587a, 1587b; BeamtVG §§ 10, 55

1. Bei der Bewertung einer Versorgungsanwartschaft hat eine nach dem Ende der Ehezeit erfolgte Gesetzesänderung außer Betracht zu bleiben.
2. Zu der Anwendung von § 1587c Nr. 1 BGB in einem solchen Fall.

OLG Hamm, Beschluß vom 3. November 1982 - 8 UF 390/81
FamRZ 1983, 288

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Unterhaltsrecht; Rechtsschutzinteresse für eine Unterhaltsklage trotz freiwilliger Leistung; Anspruch auf Titulierung von Unterhaltsansprüchen.
BGB § 1361; ZPO § 258

1. Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich einen Anspruch auf Titulierung seiner Unterhaltsansprüche: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine entsprechende Klage ist selbst bei pünktlichen Unterhaltszahlungen des Schuldners nicht zu verneinen.
2. Ein solcher Titulierungsanspruch besteht jedoch nicht auf Kosten des Unterhaltsschuldners, wenn dieser im übrigen seine Unterhaltspflichten zuverlässig erfüllt; in diesem Falle hat vielmehr der Gläubiger die Kosten der Titulierung selbst zu tragen.

OLG Hamm, Beschluß vom 8. November 1982 - 4 WF 341/82
FamRZ 1983, 69

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Vormundschaft und Pflegschaft; Entmündigung wegen Geistesschwäche; Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Sterilisierung eines Mündels.
BGB §§ 114, 823, 1631, 1793, 1800

Das geltende Recht enthält - jedenfalls insoweit, als keine lebensbedrohliche Gefahr abzuwenden ist - keine Grundlage für die Erteilung einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zu der Einwilligung des Vormunds in die Sterilisation einer entmündigten geistesschwachen Frau.

OLG Hamm, Beschluß vom 13. November 1982 - 15 W 151/81
FamRZ 1983, 310 = NJW 1983, 2095 = ZblJugR 1983, 148 = Rpfleger 1983, 109 = MDR 1983, 317 = VersR 1984, 194 [Ls]

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Personenstandsrecht; Anwendung des deutschen oder amerikanischen Namensrechts; Mitwirkung der örtlichen Gerichte bei der Führung der Personenstandsbücher; Vornamensgebung bezüglich des Kindes einer US-amerikanischen Mutter und eines deutschen Vaters mit Doppelstaatsangehörigkeit.
BGB § 1616; EGBGB Art. 19; PStG §§ 21, 45

Einem Kind, das von einer US-amerikanischen Mutter und einem deutschen Vater abstammt, und das die Staatsangehörigkeit beider Länder besitzt, kann als weiterer Vorname der Mädchenname seiner US-amerikanischen Mutter (sogenannter middle name) erteilt werden.

OLG Hamm, Beschluß vom 15. November 1982 - 15 W 160/82
OLGZ 1983, 42 = IPRax 1983, 296 = StAZ 1983, 71

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Namensrecht; Antrag auf Berichtigung des Personenstandseintrages; Anspruch auf Berichtigung des Heiratsbuchs; Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Eheschließung; Eheschließung einer Asylberechtigten mit einem Ausländer; Ehenamen eines Spaniers und einer asylberechtigten, in Deutschland lebenden Chilenin; Anwendung deutschen Namensrechts; Vorrang des ausländischen Heimatrechts nach dem Grundsatz der effektiven Staatsangehörigkeit; Ausstellung eines Reiseausweises durch die zuständige Ausländerbehörde.
BGB § 1355; PStG § 47; AuslG §§ 28, 44; FlüAbk Art. 12

Heiratet eine in der Bundesrepublik lebende chilenische Staatsangehörige, die als Asylberechtigte anerkannt ist, einen ebenfalls in der Bundesrepublik lebenden spanischen Staatsangehörigen, so behält sie ihren Geburtsnamen als »eine personenrechtlich vorteilhafte Rechtsstellung« auch als Ehenamen bei, wenn sie nicht das ihr zustehende kollisionsrechtliche Wahlrecht ausübt, und das deutsche Ehenamensrecht wählt.

OLG Hamm, Beschluß vom 26. November 1982 - 15 W 24/81
OLGZ 1983, 46 = StAZ 1983, 73

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