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Entscheidungen OLG Zweibrücken 07/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 07/1982



Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.
ZPO § 42

Ein Richter kann nicht deshalb als befangen abgelehnt werden, weil er eine Parteivernehmung mit der Begründung ablehnt, er gehe »aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung davon aus, daß keine Partei vor Gericht die volle Wahrheit sagt«.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 2. Juli 1982 - 2 WF 50/82
MDR 1982, 940 = StB 1983, 212 [Ls]

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Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; Unzulässigkeit isolierter einstweiliger Anordnungen vor Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens.
BGB § 1361a; HausrVO §§ 13, 18a

Eine isolierte einstweilige Anordnung auf Herausgabe oder Räumung oder Zuteilung einer Ehewohnung vor der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens ist unstatthaft.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 5. Juli 1982 - 6 UF 118/82
FamRZ 1982, 1031

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Erbrecht; nachträgliche Genehmigung der Klage auf Schmerzensgeld durch die Erben; Klage auf Schmerzensgeld mit Blanko-Prozeßvollmacht des später tödlich Verletzten.
BGB § 847

1. Die Vererblichkeit eines von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht gerichtlich geltend gemachten Schmerzensgeldanspruchs kann nicht dadurch herbeigeführt werden, daß die Erben des tödlich Verletzten die Prozeßführung des vollmachtlosen Vertreters nachträglich genehmigen.
2. Auch eine bereits vor dem Eintritt des Schadenereignisses ausgestellte Blanko-Prozeßvollmacht des später tödlich Verletzten vermag die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen durch die Erben nicht zu rechtfertigen.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Juli 1982 - 1 U 167/81
VersR 1982, 1082 = ZfSch 1982, 359 = RuS 1982, 261 [Ls]

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Prozeßkostenhilfe; Vergütung des Armenanwalts bei rückwirkender Bewilligung des Armenrechts.
BRAGO §§ 123, 134; PKHG Art. 5

1. Für die Anwendung der neuen oder alten Fassung des § 123 BRAGO hinsichtlich der Gebühren des Armenanwalts kommt es übergangsrechtlich darauf an, zu welchem Zeitpunkt der Beiordnungsbeschluß wirksam geworden ist.
2. Für die Höhe des Postgebührenpauschalsatzes ist jedoch von dem erhöhten Satz von 40 DM auszugehen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. Juli 1982 - 6 WF 64/82
JurBüro 1982, 1696

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