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Entscheidungen OLG Karlsruhe 05/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 05/1982



Unerlaubte Handlungen; Schadensersatz aus Verkehrsunfall; Anspruchsübergang auf den gesetzlichen Unfallversicherer; unabwendbares Ereignis; Mitverschulden eines über 7 Jahre alten Kindes im Straßenverkehr.
BGB §§ 254, 823, 828; StVG §§ 7, 9; RVO § 1542

1. Zu der Abwägung der beiderseitigen Haftungsanteile bei Zusammenstoß eines Pkw-Fahrers mit einem die Straße unachtsam überquerenden, über 7 Jahre altem Kind.
2. Ein über 7 Jahre altes Kind, welches unaufmerksam und unbesonnen auf die Straße vor ein Fahrzeug läuft, ist in aller Regel als mitschuldig anzusehen; etwaige Zweifel sind zu Lasten des Jugendlichen zu werten.
3. Ist das Verschulden eines die Fahrbahn unachtsam überquerenden Kindes kein grobes, aber auch kein besonders leichtes, so kann eine Abwägung des beiderseitigen Verursachungsbeitrages des die Straße benutzenden Pkw-Fahrers und des verletzten Kindes an dem erfolgten Zusammenstoß und damit der Haftungsanteile in dem Verhältnis von 1 : 1 gerechtfertigt sein.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 1982 - 10 U 244/81
VersR 1983, 252

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