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Entscheidungen OLG Zweibrücken 12/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 12/1982



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Aufstockungsunterhalt; Arbeitspflicht einer geschiedenen Ehefrau; Voraussetzungen für den Ausschluß des Versorgungsausgleichs.
BGB §§ 1573, 1578, 1587c

1. Zu der Obliegenheit einer geschiedenen Ehefrau, ihren Unterhalt durch Arbeit zu verdienen, wenn sie bereits 56 Jahre alt ist, keine Berufsausbildung hat, und während der Ehe nicht im Erwerbsleben tätig war.
2. Voraussetzung für den Ausschluß des Versorgungsausgleichs gemäß § 1587c Nr. 2 BGB ist ein Handeln, das im bewußten Zusammenhang mit der Scheidung geschieht.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 2. Dezember 1982 - 6 UF 54/82
FamRZ 1983, 600

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehesachen; Erhöhung des Einkommens der Eheleute; Einkommensverminderung.
GKG §§ 12, 15

1. Der Streitwert einer Ehesache bestimmt sich nach dem in den letzten drei Monaten vor Klageerhebung erzielten Nettoeinkommen der Eheleute.
2. Erhöht sich das Einkommen während des Prozesses, dann erhöht sich dementsprechend der Streitwert der Ehesache. Eine Verminderung des Einkommens im Laufe des Prozesses ist unbeachtlich.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13. Dezember 1982 - 2 WF 70/82
AnwBl 1983, 174

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach Abschluß der Ausbildung.
BGB §§ 1602, 1606, 1610

Ein volljähriges eheliches Kind ist nach Abschluß seiner Ausbildung gehalten, auch berufsfremde Tätigkeiten aufzunehmen, wenn es ihm nicht gelingt, in dem erlernten Beruf ein Unterkommen zu finden. Erst wenn auch dies nicht gelingt, kommt die Inanspruchnahme der Eltern auf Unterhalt in Betracht.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14. Dezember 1982 - 6 WF 181/82
FamRZ 1983, 291 = ZfSch 1983, 141 [Ls]

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Prozeßkostenhilfe; Rückerstattungsanspruch zuviel bezahlter Kosten des beigeordneten Rechtsanwalts; Einwendung des Wegfalls der Bereicherung; Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Staatskasse.
BGB § 818; BRAGO § 128

1. Dem Anspruch der Staatskasse auf Rückzahlung der an den beigeordneten Rechtsanwalt zuviel ausbezahlten Vergütung kann die Einwendung des Wegfalls der Bereicherung nicht entgegengehalten werden.
2. Zur Verwirkung des Rückforderungsanspruchs der Staatskasse reicht eine Zeitspanne von etwa drei Monaten im Regelfalle nicht aus.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 17. Dezember 1982 - 6 WF 175/82
JurBüro 1983, 722

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Erbrecht; gesetzliches Ehegattenerbrecht; Zustimmung zur Scheidung.
BGB §§ 1565, 1566, 1933; ZPO § 630

1. Der die Scheidung betreibende Ehegatte beerbt den anderen Ehegatten aufgrund Gesetzes nur, wenn dessen Zustimmung zu der Scheidung auch als Prozeßhandlung nach § 630 Abs. 2 S. 2 ZPO wirksam ist.
2. Diese Wirksamkeit tritt nicht dadurch ein, daß der Antragsgegner dem Familiengericht mitgeteilt hat, er stimme einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. Dezember 1982 - 3 W 208/82
OLGZ 1983, 160

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen von den allgemeinen Zivilsachen.
BGB § 1361a; GVG § 23b

Zur Qualifizierung eines Rechtsstreits als Familiensache, wenn zwischen getrennt lebenden Eheleuten im Wege der einstweiligen Verfügung um die Herausgabe eines Personenkraftwagens gestritten wird.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28. Dezember 1982 - 2 WF 98/82
FamRZ 1983, 615

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Herausgabe eines Kindes; widerrechtliche Vorenthaltung iSd § 1632 Abs. 1 BGB.
BGB § 1632

Eine widerrechtliche Vorenthaltung im Sinne des § 1632 Abs. 1 BGB kann auch dann vorliegen, wenn die Rückkehr eines Kindes zu dem personensorgeberechtigten Elternteil durch nachhaltige Beeinflussung des Kindes unterbunden wird, und zu der Herbeiführung dieser Rückkehr ein aktives Tun erforderlich ist.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. Dezember 1982 - 2 UF 106/82
FamRZ 1983, 297 = ZblJugR 1983, 193

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Beweisgebühr durch Anhörung der Parteien.
ZPO § 613; BRAGO § 31

Sind die Parteien in einem Termin gehört worden, ohne daß auch nur die Mindestanforderungen an eine Anhörung eingehalten worden sind, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, daß die Anhörung nach § 613 ZPO erfolgt, und mithin eine Beweisgebühr entstanden ist.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. Dezember 1982 - 6 WF 121/82
JurBüro 1983, 1520

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