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Entscheidungen OLG Frankfurt 06/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Frankfurt 06/1982



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern über die Art der Gewährung von Unterhalt; Wahlrecht der Eltern; besonderer Grund zur Abänderung der Unterhaltsbestimmung.
BGB § 1612

Generationenkonflikte und die seitens eines Psychologen empfohlene Trennung von Eltern und Kind können nicht zu einer Änderung der Unterhaltsbestimmung führen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 2. Juni 1982 - 20 W 300/82
FamRZ 1982, 1231

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Herausgabe eines Kindes; Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Herausgabeanordnung.
BGB §§ 1632, 1666; FGG §§ 19, 33, 50c

Trotz erzwungener Kindesherausgabe ist die Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Herausgabeanordnung zulässig.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 2. Juni 1982 - 20 W 358/82
Rpfleger 1982, 421

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Verfahrensrecht; Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit.
ZPO § 91a

1. Durch übereinstimmende Erledigungserklärungen wird der Rechtsstreit in der Hauptsache auch dann beendet, wenn das erledigende Ereignis schon vor Rechtshängigkeit oder gar Anhängigkeit eingetreten ist. Der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses ist erst für die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO von Bedeutung.
2. Ist die Erledigung des Klagebegehrens schon vor Anhängigkeit eingetreten, dann sind die Kosten gemäß § 91a ZPO dem Kläger aufzuerlegen.
3. Tritt die Erledigung des Klagebegehrens zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit ein, ist für die Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO auf den Sachstand und Streitstand in dem Zeitpunkt der Anhängigkeit abzustellen.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 16. Juni 1982 - 17 W 12/82
JurBüro 1983, 444

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Kosten und Gebühren; Gebührenbegünstigung bei Erbauseinandersetzung; Wertbegünstigung nach § 61 Abs. 1 KostO.
KostO §§ 60, 61

1. Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO ist nicht anzuwenden, wenn aufgrund Erbauseinandersetzung ein Miterbe als Alleineigentümer eingetragen wird.
2. Die Wertbegünstigung für den Miterben tritt entsprechend § 61 KostO auch dann ein, wenn eine gebührenfreie Voreintragung der Erbengemeinschaft noch möglich wäre.

OLG Frankfurt, Beschluß vom 21. Juni 1982 - 20 W 119/82
JurBüro 1983, 428

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