Entscheidungen OLG Bamberg 11/1982
BGB §§ 831, 844, 1356, 1360, 1360a; StVG §§ 7, 10, 12; PflVG §§ 3, 4
1. Zu der Verpflichtung der Ehegatten zum Familienunterhalt (Barunterhalt, Hausarbeit) in einer sogenannten Doppelverdienerehe ohne Kinder.
2. Zu der Berechnung des Unterhaltsschadens, der durch den Unfalltod eines Ehegatten in einer Doppelverdienerehe ohne Kinder eintritt, insbesondere zu der Frage der »Vorteilsausgleichung«.
OLG Bamberg, Urteil vom 16. November 1982 - 5 U 90/82
FamRZ 1983, 914 = RuS 1983, 188


Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwert der gerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus einer privatschriftlichen Scheidungsvereinbarung und einem gerichtlichen Vergleich; Streitwert eines Arrestverfahrens in Unterhaltssachen.
ZPO § 3; GKG §§ 17, 20
1. Der Streitwert eines Arrestes, durch den Unterhaltsforderungen gesichert werden, darf nicht höher sein als die in § 17 Abs. 1 GKG vorgeschriebene Bemessung.
2. Allerdings gebietet es die gebührenrechtliche Begünstigung des § 17 Abs. 1 GKG im Regelfall auch nicht, in Arrestverfahren von dem Unterhaltsjahresbetrag nochmals einen Abschlag vorzunehmen.
OLG Bamberg, Beschluß vom 16. November 1982 - 2 WF 175/82
Rpfleger 1983, 127


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Mangellage; Unterhaltsrechtliche Leitlinien nach der Düsseldorfer Tabelle; Voraussetzungen für einen Kindergeldausgleich zugunsten des Unterhaltsschuldners.
BGB §§ 1570, 1582, 1609, 1610
1. Verlangt bei einem Mangelfall ein sorgeberechtigter Elternteil von dem anderen Ehegatten für sich keinen Unterhalt, obwohl ihm an sich ein Anspruch nach § 1570 BGB wegen Kindesbetreuung zustünde, um auf diese Weise die Unterhaltsansprüche der bei ihm lebenden gemeinsamen minderjährigen Kinder nicht weiter zu verkürzen, so ist die rechnerisch auf den sorgeberechtigten Elternteil entfallende Unterhaltsquote auf die unterhaltsberechtigten gemeinsamen Kinder im Verhältnis der im übrigen auf sie treffenden Quoten zu verteilen.
2. Das gilt jedenfalls solange, bis die jeweiligen Mindestsätze der Düsseldorfer Tabelle erreicht sind; der sonst vorzunehmende Kindergeldausgleich bleibt dabei außer Betracht.
OLG Bamberg, Beschluß vom 24. November 1982 - 2 UF 170/82
FamRZ 1983, 210


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