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Entscheidungen OLG Bamberg 11/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 11/1982



Unerlaubte Handlungen; Unterhaltsschaden aufgrund der Tötung der Ehefrau bei einer Doppelverdienerehe ohne Kinder; zeitliche Dauer der Entschädigung des Ehemannes wegen entgehender Mitarbeit der Getöteten im Haushalt; gesetzliche Verpflichtung der Ehegatten zum gegenseitigen Unterhalt; persönliche Mitarbeit in dem Haushalt als Ersparnis von Ausgaben; Berechnung des Unterhaltsschadens nach den persönlichen Verhältnissen der Geschädigten; Vorteilsausgleichung bei Ersatz des gesetzlichen Unterhaltsschadens; mutmaßliche Lebensdauer des Getöteten und Lebenszeit des Ersatzberechtigten als Kriterien für den Umfang des Ersatzanspruchs; fahrender Sohn der getöteten Beifahrerin als ihr Verrichtungsgehilfe.
BGB §§ 831, 844, 1356, 1360, 1360a; StVG §§ 7, 10, 12; PflVG §§ 3, 4

1. Zu der Verpflichtung der Ehegatten zum Familienunterhalt (Barunterhalt, Hausarbeit) in einer sogenannten Doppelverdienerehe ohne Kinder.
2. Zu der Berechnung des Unterhaltsschadens, der durch den Unfalltod eines Ehegatten in einer Doppelverdienerehe ohne Kinder eintritt, insbesondere zu der Frage der »Vorteilsausgleichung«.

OLG Bamberg, Urteil vom 16. November 1982 - 5 U 90/82
FamRZ 1983, 914 = RuS 1983, 188

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Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Streitwert der gerichtlichen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus einer privatschriftlichen Scheidungsvereinbarung und einem gerichtlichen Vergleich; Streitwert eines Arrestverfahrens in Unterhaltssachen.
ZPO § 3; GKG §§ 17, 20

1. Der Streitwert eines Arrestes, durch den Unterhaltsforderungen gesichert werden, darf nicht höher sein als die in § 17 Abs. 1 GKG vorgeschriebene Bemessung.
2. Allerdings gebietet es die gebührenrechtliche Begünstigung des § 17 Abs. 1 GKG im Regelfall auch nicht, in Arrestverfahren von dem Unterhaltsjahresbetrag nochmals einen Abschlag vorzunehmen.

OLG Bamberg, Beschluß vom 16. November 1982 - 2 WF 175/82
Rpfleger 1983, 127

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Mangellage; Unterhaltsrechtliche Leitlinien nach der Düsseldorfer Tabelle; Voraussetzungen für einen Kindergeldausgleich zugunsten des Unterhaltsschuldners.
BGB §§ 1570, 1582, 1609, 1610

1. Verlangt bei einem Mangelfall ein sorgeberechtigter Elternteil von dem anderen Ehegatten für sich keinen Unterhalt, obwohl ihm an sich ein Anspruch nach § 1570 BGB wegen Kindesbetreuung zustünde, um auf diese Weise die Unterhaltsansprüche der bei ihm lebenden gemeinsamen minderjährigen Kinder nicht weiter zu verkürzen, so ist die rechnerisch auf den sorgeberechtigten Elternteil entfallende Unterhaltsquote auf die unterhaltsberechtigten gemeinsamen Kinder im Verhältnis der im übrigen auf sie treffenden Quoten zu verteilen.
2. Das gilt jedenfalls solange, bis die jeweiligen Mindestsätze der Düsseldorfer Tabelle erreicht sind; der sonst vorzunehmende Kindergeldausgleich bleibt dabei außer Betracht.

OLG Bamberg, Beschluß vom 24. November 1982 - 2 UF 170/82
FamRZ 1983, 210

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