Entscheidungen OLG Zweibrücken 06/1982
ZPO §§ 621, 621a
Eine isolierte vorläufige Regelung auf Herausgabe eines Kindes in einem Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ist - ohne daß ein Hauptverfahren anhängig gemacht wird - unzulässig.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 2. Juni 1982 - 6 WF 59/82
FamRZ 1982, 1093
Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Zuständigkeit des Nachlaßgerichts für Hoffolgezeugnisse in Rheinland-Pfalz.
HöfeO Rheinland-Pfalz §§ 18, 30; EGBGB Art. 64; GG Art. 3, Art. 14, Art. 70
1. In Rheinland-Pfalz entscheidet über die Erteilung eines Hoffolgezeugnisses aufgrund gesetzlicher Erbfolge das Nachlaßgericht.
2. Der Hof stammt überwiegend von dem verstorbenen Ehegatten, wenn der gegenständlich-sachliche Bestand des Hofes überwiegend von diesem Ehegatten bzw. von seiner Familie stammt.
3. § 18 HöfeO Rheinland-Pfalz verstößt nicht gegen konkurrierendes Bundesrecht, ist insbesondere mit Art. 14 GG vereinbar, und enthält keine Regelungen, die den überlebenden Ehegatten willkürlich benachteiligen.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 4. Juni 1982 - 3 W 6/82
DNotZ 1984, 706 = AgrarR 1982, 326
Verfahrensrecht; keine Aussetzung des Verfahrens bei unentschiedener Rechtsfrage.
ZPO §§ 628, 629
1. Ein Rechtsstreit darf nicht, auch nicht zeitweilig, deshalb unentschieden bleiben, weil über eine streiterhebliche Rechtsfrage eine Rechtsprechungsdivergenz besteht.
2. Es ist unzulässig, in einem Ehescheidungsverbundverfahren den Versorgungsausgleich abzutrennen, um abzuwarten, bis der Bundesgerichtshof die Frage der Bewertung einer betrieblichen Altersversorgung geklärt hat.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 9. Juni 1982 - 2 UF 15/82
FamRZ 1982, 946
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Erwerbsobliegenheit nach der Scheidung; Betreuung schulpflichtiger Kinder; Zumutbarkeit einer Teilzeitbeschäftigung; Beweislast.
BGB §§ 1570, 1573, 1574
1. Zu der Zumutbarkeit einer Teilzeitarbeit für eine geschiedene Ehefrau, die schulpflichtige Kinder zu betreuen hat.
2. Macht ein nichterwerbstätiger Ehegatte im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gemäß § 1573 Abs. 1 BGB geltend, so obliegt ihm die volle Darlegungslast hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen eines solchen Anspruchs. Hierzu gehört die konkrete Darstellung, welche erfolglosen Bemühungen er unternommen hat, um für die Zeit nach der Scheidung eine angemessene Erwerbstätigkeit zu finden.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. Juni 1982 - 2 UF 142/81
FamRZ 1982, 1016
Verfahrensrecht; Ordnungsgeld gegen ausgebliebene Partei; Einhaltung der Ladungsfrist.
ZPO §§ 141, 176, 217, 329, 380, 608, 613
Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen eine nicht erschiene Partei setzt jedenfalls in Scheidungssachen die Einhaltung der Ladungsfrist voraus.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 28. Juni 1982 - 6 WF 92/82
FamRZ 1982, 1097
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