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Entscheidungen OLG Oldenburg 1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Oldenburg 1982



Versorgungsausgleich; Berichtigung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich.
BGB § 1587a; ZPO § 319

Hat das Familiengericht in die Entscheidung über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich nur die Anwartschaften des Ehemannes aus der Rentenversicherung der Angestellten oder Arbeiter einbezogen, und hat es dabei weitere Anwartschaften aus der knappschaftlichen Rentenversicherung übersehen, obwohl sie sich aus der Auskunft des Versicherungsträgers ergaben, dann ist eine nachträgliche Berichtigung der rechtskräftigen Entscheidung nach § 319 ZPO nicht zulässig.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 3. Februar 1982 - 12 UF 188/81
FamRZ 1982, 1092

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Herausgabe eines Kindes; Vollstreckung einer Entscheidung; Anwendung von Gewalt.
ZPO § 620; FGG § 33; GVollzGA § 184

Bei der Vollstreckung zur Herausgabe eines Kindes kommt die Anwendung von Gewalt nur als äußerstes Mittel in Betracht, insbesondere wenn alle anderen Mittel (etwa die Festsetzung eines Zwangsgeldes) keinen Erfolg versprechen.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 17. Februar 1982 - 5 WF 163/82
DGVZ 1983, 75

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Voraussetzungen für die Umschreibung eines Vollstreckungstitels auf den Sozialleistungsträger (hier: Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz).
BSHG §§ 90, 91; ZPO § 727; UVG § 7

1. Keine Rechtsnachfolge gemäß § 7 UVG für das Jugendamt für die Zeit, in der nicht nach dem Unterhaltsvorschußgesetz, sondern von dem Sozialamt (weiter) nach dem Bundessozialhilfegesetz gezahlt wird.
2. Keine Offenkundigkeit der Rechtsnachfolge bei Bezeichnung eines unrichtigen Zahlungsempfängers in dem Unterhaltstitel trotz Anzeige gemäß § 7 UVG.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 21. April 1982 - 12 WF 57/82
FamRZ 1982, 953

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; kein Beschwerderecht der Partei gegen die Festsetzung von Kosten ihres eigenen beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO § 128

Die Einlegung eines Rechtsmittels namens und in Vollmacht für die Mandantin ist als von der Partei selbst eingelegtes Rechtsmittel anzusehen; dieser steht aber gemäß § 128 BRAGO kein Rechtsmittel gegen die Festsetzung von Kosten ihres eigenen beigeordneten Rechtsanwalts zu.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 27. Juli 1982 - 12 WF 116/82
JurBüro 1983, 721

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Prozeßkostenhilfe; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsverfahren.
BGB § 1672; ZPO § 121

In einem Sorgerechtsverfahren kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts dadurch erforderlich werden, daß das Gericht von der Partei über die tatsächlichen Umstände des Falles hinaus die Darlegung ihres Rechtsschutzinteresses fordert.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 8. September 1982 - 12 WF 150/82
AnwBl 1983, 571

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Elterliche Sorge; Wirksamkeit einer im Verbund mit der Ehescheidung von einem Gericht der DDR getroffenen Regelung in der Bundesrepublik Deutschland; keine Feststellung der Unwirksamkeit des DDR-Scheidungsurteils; Fortsetzung eines im Verbund mit der Scheidung anhängigen Sorgerechtsverfahrens nach Rechtskraft des DDR-Scheidungsurteils als selbständige Folgesache bei einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland; Anerkennung einer durch ein Gericht der DDR getroffenen Sorgerechtsregelung.
ZPO §§ 606 ff, 626

1. Zu der Frage, ob eine im Verbund mit der Ehescheidung von einem in der DDR getroffene Sorgerechtsregelung in dem Gebiet der Bundesrepublik schon deshalb wirksam ist, weil die Unwirksamkeit des DDR-Scheidungsurteils nicht festgestellt worden ist.
2. Zu der Frage, ob nach Rechtskraft des DDR-Scheidungsurteils ein bei einem Gericht in der Bundesrepublik im Verbund mit der Scheidung anhängiges Sorgerechtsverfahren analog § 626 Abs. 2 ZPO als selbständige Folgesache fortgesetzt werden kann.
3. Einer durch ein Gericht der DDR getroffenen Sorgerechtsregelung kann auch dann nicht die Anerkennung versagt werden, wenn der begünstigte Elternteil zwar entgegen einem gerichtlichen Verbot mit dem Kind das Gebiet der Bundesrepublik verlassen, und vor dem Gericht der DDR die Sorgerechtsregelung erwirkt hat, er aber zu diesem Schritt durch ein gegen ihn gerichtetes Verhalten des anderen Ehegatten veranlaßt worden ist.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 11. Oktober 1982 - 11 UF 33/82
FamRZ 1983, 94 = DAVorm 1983, 83 = NdsRpfl 1983, 12

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für vorläufige Maßnahmen zur Abwehr von Einwirkungen des Vaters auf das nichteheliche Kind.
BGB § 1711; ZPO § 640

Das Vormundschaftsgericht ist jedenfalls dann - und zwar in erster Linie - für die Anordnung von vorläufigen Maßnahmen zu der Abwehr von Einwirkungen des Vaters auf das nichteheliche Kind zuständig, wenn bei ihm bereits ein Verfahren nach § 1711 Abs. 2 BGB anhängig ist.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 21. Oktober 1982 - 1 W 96/82
FamRZ 1983, 309 = NdsRpfl 1983, 70

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Verfahrensrecht; Rechtswirksamkeit einer Entscheidung des Vormundschaftsgerichts trotz Unzuständigkeit, Wirksamkeit einer Entscheidung eines Richters auf Probe, Zustellungsadressat einer Entscheidung des Vormundschaftsgerichts.
FGG §§ 7, 16, 57; GVG § 23b

1. Auch wenn keine Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts bei der Anordnung der Vormundschaft über ein Kind aus geschiedener Ehe gegeben ist, ist die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts dennoch rechtswirksam, da § 7 FGG auch für die funktionelle Zuständigkeit in dem Verhältnis zwischen Vormundschaftsgericht und Familiengericht und umgekehrt gilt.
2. Wenn ein Richter auf Probe nicht als Familienrichter sondern als Vormundschaftsrichter erkennt, ist die Entscheidung wirksam, da § 23b Abs. 3 S. 2 GVG keine Anwendung findet.
3. Die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts wird mit der Bekanntmachung an denjenigen, für welchen sie ihrem Inhalt nach bestimmt war, wirksam.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 12. November 1982 - 11 WF 178/82
DAVorm 1983, 316

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Prozeßkostenhilfe; Reisekosten eines in einer Familiensache beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO § 126

Ein in einer Familiensache beigeordneter Rechtsanwalt, der vor dem Familiengericht zwar postulationsfähig ist, dort aber nicht residiert, hat im Rahmen der Prozeßkostenhilfe keinen Anspruch auf Erstattung von Reisekosten.

OLG Oldenburg, Beschluß vom 13. Dezember 1982 - 5 WF 156/82
JurBüro 1984, 1095 = NdsRpfl 1983, 231

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