Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Bamberg 08/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 08/1982



Kosten und Gebühren; Beweisgebühr bei Anhörung des Kindes in Sorgerechtsverfahren; Erstreckung der Bewilligung des Armenrechts (Prozeßkostenhilfe) auf Folgesachen; Erstattungsfähigkeit von Gebühren aus Folgesachen.
ZPO § 624; BRAGO § 31

1. Die Erstreckung der Bewilligung des Armenrechts (Prozeßkostenhilfe) nach § 624 Abs. 2 ZPO erfaßt nur solche Folgesachen, die zu dem Zeitpunkt der Bewilligung bereits anhängig waren.
2. Durch die Anhörung des Kindes in einstweiligen Anordnungsverfahren wegen elterlicher Sorge wird die Beweisgebühr nicht ausgelöst.

OLG Bamberg, Beschluß vom 11. August 1982 - 2 WF 130/82
JurBüro 1983, 87

Speichern Öffnen ba-1982-08-11-130-82.pdf (54,07 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; keine rückwirkende Bewilligung nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens.
ZPO §§ 114, 115, 118

Das Prozeßgericht ist nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens nicht befugt, über Anträge einer Partei auf Abänderung festgesetzter Monatsraten in Prozeßkostenhilfeverfahren zu entscheiden.

OLG Bamberg, Beschluß vom 30. August 1982 - 2 WF 156/82
JurBüro 1983, 456

Speichern Öffnen ba-1982-08-30-156-82.pdf (45,47 kb)
Entscheidungen OLG Bamberg 08/1982 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel