Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Düsseldorf 04/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 04/1982



Kosten und Gebühren; Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts in FG-Verfahren.
BRAGO §§ 12, 118, 121 ff

In Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmt auch der im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt seinen Gebührensatz nach billigem Ermessen.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2. April 1982 - 7 WF 52/82
AnwBl 1982, 254

Speichern Öffnen due-1982-04-02-052-82.pdf (43,44 kb)
_______________

Unterhaltsrecht; Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Privatentnahmen des selbständigen Unterhaltsschuldners; Bemessung des Unterhalts; Leistungsfähigkeit eines Selbständigen.
BGB § 1603; EheG §§ 58 ff; ZPO § 323

1. Die Privatentnahmen eines selbständig tätigen Unterhaltsschuldners können im Unterhaltsprozeß ein Hilfsmittel sein, um das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen festzustellen. Es hängt jedoch von der Prüfung aller Umstände des Einzelfalles ab, ob es angemessen ist, zu der Einkommensfeststellung allein an die Höhe der Privatentnahmen anzuknüpfen.
2. Die Grenzen für die Anwendung dieses Hilfsmittels sind insbesondere in denjenigen Fällen zu beachten, in denen der selbständige Unterhaltsschuldner in seiner Geschäftsbilanz Verluste ausweist. Zumindest dann, wenn das Vermögen des Unterhaltsschuldners schon durch Kredite im wesentlichen belastet, und/oder sogar durch eingetretene Geschäftsverluste erschöpft ist, der Unterhaltsschuldner aber weitere Gelder von Dritten ausleiht, und diese Gelder im Wege der Privatentnahmen ganz oder teilweise dem Unternehmen entzieht, kann der Unterhalt des Unterhaltsgläubigers nicht aufgrund dieser Privatentnahmen bemessen werden.
3. Sind Privatentnahmen in dem konkreten Einzelfall als geeignetes Hilfsmittel zur Einkommensfeststellung anzusehen, dann müssen die in demselben Zeitraum verbuchten Privateinlagen des Unternehmers abgezogen werden. Die sich ergebende Differenz darf nur wie Bruttoeinkommen des Unternehmers behandelt werden, das daher jedenfalls noch um die persönlichen Steuern und Vorsorgeaufwendungen (in angemessener Höhe) zu kürzen ist, soweit die Aufwendungen mit den Privatentnahmen finanziert worden sind.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. April 1982 - 6 UF 221/81
FamRZ 1983, 397

Speichern Öffnen due-1982-04-06-221-81.pdf (96,07 kb)
_______________

Personenmehrheiten im Schuldverhältnis; Ausgleichspflicht eines Ehegatten wegen Verfügungen über ein Oder-Konto während der Ehe.
BGB § 430

Sind Ehegatten Berechtigte eines Oder-Kontos, so findet zwischen ihnen wegen der während der Ehe getätigten Verfügungen und wie auch wegen Verfügungen, die nach Einreichung eines Scheidungsantrages getroffen worden sind, keine Ausgleichung statt.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 8. April 1982 - 18 W 11/82
FamRZ 1982, 607 = WM 1982, 603

Speichern Öffnen due-1982-04-08-011-82.pdf (48,52 kb)
_______________

Unerlaubte Handlungen; Straßenverkehr; Verhalten von kleinen Kindern im Straßenverkehr; Vertrauensgrundsatz und seine Einschränkung bei Kindern (hier: betreffend ein 7-3/4 jähriges Kind).
BGB § 254; StVO §§ 45, 39

Ein Kraftfahrer darf nicht darauf vertrauen, daß sich kleine Kinder im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhalten. Hierzu zählen auch Kinder, die gerade in das schulpflichtige Alter (wie ein 7-3/4 jähriges Kind) gelangt sind.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 1982 - 24 U 44/82
VRS 63, 257 = VerkMitt 1983, 39


_______________

Kosten und Gebühren; Festsetzung der Vergütung des Rechtsanwalts nach Einbehalt der Wahlanwaltsgebühren vor rückwirkender Beiordnung in Prozeßkostenhilfeverfahren.
BRAGO §§ 121, 123, 129

§ 129 BRAGO hindert nicht daran, die Vergütung des in Prozeßkostenhilfeverfahren rückwirkend beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse mit der Maßgabe der Auskehrung der zuvor von ihm einbehaltenen Wahlanwaltsgebühren an die Partei festzusetzen, wenn dieser keine Ratenzahlung gemäß § 120 Abs. 2 ZPO auferlegt worden ist, und sich der Rechtsanwalt so stellen lassen will, als wäre er bereits an dem Tage des Beginns der Rückwirkung beigeordnet worden.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 27. April 1982 - 10 W 27/82
JurBüro 1982, 1210 = AnwBl 1982, 382 = MDR 1982, 765 = Rpfleger 1982, 356

Speichern Öffnen due-1982-04-27-027-82.pdf (64,10 kb)
_______________

Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Verwirkung; teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1579 BGB.
BGB §§ 1361, 1579

1. Eine Aussetzung des Verfahrens wegen der von dem Bundesverfassungsgericht (FamRZ 1981, 745) festgestellten Teilverfassungswidrigkeit des § 1579 BGB ist nicht erforderlich, wenn ein besonders gelagerter Härtefall im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben ist. § 1579 Abs. 2 BGB ist dann nicht anzuwenden.
2. Zu den Voraussetzungen eines besonders gelagerten Härtefalles, der zur Nichtanwendung des § 1579 Abs. 2 BGB führt.
3. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB führt nicht in jedem Falle zu einem völligen Ausschluß des Unterhaltsanspruchs.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. April 1982 - 1 UF 156/81
FamRZ 1982, 699

Speichern Öffnen due-1982-04-27-156-81.pdf (91,78 kb)
Entscheidungen OLG Düsseldorf 04/1982 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel