Entscheidungen OLG Schleswig 10/1982
BRAGO §§ 31, 32, 56
Der Rechtsanwalt, der in einem Scheidungsstreit nach einseitiger Verhandlung, aber vor der Urteilsverkündung auftritt, um nach der Verkündung den Rechtsmittelverzicht zu erklären, erhält eine volle Prozeßgebühr nach dem Wert des Scheidungsstreits.
OLG Schleswig, Beschluß vom 7. Oktober 1982 - 8 WF 45/82
JurBüro 1983, 1657 = SchlHA 1983, 143


Umgangsrecht; Zutritt zu der Verhandlung über Umgangsregelung für Pflegeeltern.
GVG § 175
Die Verhandlung über die Regelung des Umgangs mit dem Kinde ist nichtöffentlich, also nur den Beteiligten zugänglich. Pflegeeltern sind nicht Beteiligte; ihnen kann aber der Zutritt zu der Verhandlung gestattet werden.
OLG Schleswig, Beschluß vom 11. Oktober 1982 - 8 WF 155/82
SchlHA 1983, 31


Versorgungsausgleich; Zustellungsbedürftigkeit des Antrages auf Auskunft zum Versorgungsausgleich.
BGB § 1587e; GG Art. 103
Der im Scheidungsverfahren geltend gemachte Antrag auf Auskunft zum Versorgungsausgleich ist dem Rechtsanwalt der anderen Partei zuzustellen.
OLG Schleswig, Beschluß vom 15. Oktober 1982 - 8 UF 156/82
SchlHA 1983, 127


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