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Entscheidungen OLG Bamberg 02/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 02/1982



Prozeßkostenhilfe; rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Vergleich im Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren im Erörterungstermin.
ZPO §§ 114, 118; BRAGO §§ 31, 51

1. Auch nach Inkrafttreten des Prozeßkostenhilfegesetzes ist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren nicht möglich; aus Gründen der Prozeßökonomie kann jedoch in einem Erörterungstermin nach § 118 Abs. 1 ZPO Prozeßkostenhilfe für einen das Verfahren beendenden gerichtlichen Vergleich gewährt werden.
2. Ist eine Klage unabhängig von der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe eingereicht worden, so kann die Prozeßkostenhilfe nicht auf den in dem Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren abzuschließenden Vergleich beschränkt werden, sondern muß gleichzeitig auch für die Klage in dem ersten Rechtszug bewilligt werden.

OLG Bamberg, Beschluß vom 11. Februar 1982 - 7 WF 81/81
JurBüro 1983, 454

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