Entscheidungen OLG Zweibrücken 04/1982
Verfahrensrecht; Bestimmtheit eines Klageantrages.
ZPO §§ 128, 253, 620 ff
ZPO §§ 128, 253, 620 ff
Ein Antrag, Unterhalt für ein eheliches Kind »beginnend mit der Wirksamkeit der Übertragung der elterlichen Sorge« zu zahlen, ist unzulässig, weil er bedingt ist; dies gilt auch in Verfahren der einstweiligen Anordnung gemäß §§ 620 ff ZPO.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. April 1982 - 6 WF 34/82
FamRZ 1982, 1094


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Ehescheidung; unzumutbare Härte.
BGB § 1565
Auch im fortgeschrittenen Lebensalter einer bisher kinderlosen (in concreto: 36 Jahre alten) Ehefrau ist deren Kinderwunsch kein Härtegrund im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. April 1982 - 2 UF 167/81
FamRZ 1982, 610


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