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Entscheidungen OLG Düsseldorf 07/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 07/1982



Kosten und Gebühren; keine Gebührenbefreiung bei Eintragung eines Miterben aufgrund einer Auseinandersetzung einer nicht im Grundbuch eingetragenen Erbengemeinschaft.
KostO § 60

Der Senat verbleibt bei seiner Rechtsprechung, nach der die Gebührenbefreiung nicht eintritt, wenn aufgrund der Auseinandersetzung der im Grundbuch nicht eingetragenen Erbengemeinschaft ein Miterbe als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wird.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 6. Juli 1982 - 10 W 58/82
JurBüro 1983, 1076 = MittRhNotK 1983, 228

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Versorgungsausgleich; Ausbildungszeiten iSv § 12 BeamtVG; Unwirksamkeit bestimmter teildynamischer Versorgungsanwartschaften nach der Barwertverordnung; Ermittlung des Barwertes einer Betriebsrentenanwartschaft mit Teildynamik.
BGB § 1587a; BeamtVG § 12

1. Ausbildungszeiten im Sinne von § 12 BeamtVG sind beim Versorgungsausgleich auch dann als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu berücksichtigen, wenn der Beamte dies noch nicht beantragt hat, und die Berücksichtigung der Zeiten sich zu Lasten des anderen Ehegatten auswirkt.
2. Soweit die Barwertverordnung teildynamische Versorgungsanwartschaften, deren versicherungsmathematisch zu ermittelnder Barwert erheblich von demjenigen der rein statischen Versorgungsanwartschaften abweicht, mit diesen bei der Bewertung gleichbehandelt, ist sie unwirksam. Das gilt unter anderem für eine Anwartschaft auf Betriebsrente, die zwar im Anwartschaftsstadium statisch, ab dem Rentenbezugsbeginn jedoch der Anpassungsvorschrift des § 16 BetrAVG unterliegt.
3. Zur Ermittlung des Barwertes einer solchen Betriebsrentenanwartschaft.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 6 UF 147/81
FamRZ 1983, 192

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Verfahrensrecht; Bemessung des Streitwertes in Ehesachen bei negativem Vermögen.
GKG § 12

Bei der Streitwertfestsetzung in Ehesachen ist negatives Vermögen jedenfalls dann streitwertmindernd zu berücksichtigen, wenn die Schulden der Parteien im Verhältnis zu ihrem Einkommen einen derartigen Umfang haben, daß ihre Lebensverhältnisse dadurch nachhaltig beeinträchtigt werden. Dies kann in angemessener Weise dadurch geschehen, daß die monatliche Kreditrate von dem Nettoeinkommen abgezogen wird.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 9. Juli 1982 - 5 WF 138/82
JurBüro 1982, 1375

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Prozeßkostenhilfe; keine Bewilligung für das Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren sowie für die Anhörung von Beteiligten.
ZPO § 114

Für das Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahren kann Prozeßkostenhilfe nicht bewilligt werden; dies gilt auch für die Anhörung von Beteiligten.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13. Juli 1982 - 5 WF 131/82
JurBüro 1982, 1732 = Rpfleger 1982, 439 [Ls]

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Prozeßkostenhilfe; Darlegungspflicht für die Bedürftigkeit minderjähriger Kinder im Rahmen des Antrages auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Verweisung auf Prozeßkostenvorschuß.
BGB § 1610; ZPO § 117; PKHVV § 1 Nr. 2 (BGBl 1980 I 2163)

1. Durch § 1 Nr. 2 PKHVV vom 24. November 1980 wird das klagende Kind nur davon befreit, den amtlichen Vordruck betreffend die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu benutzen, nicht jedoch von der Verpflichtung, seine Bedürftigkeit darzulegen, und gegebenenfalls zu belegen.
2. Zur Darlegung der Bedürftigkeit gehören auch Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß nicht besteht.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13. Juli 1982 - 5 WF 142/82
DAVorm 1982, 899

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen; Klage eines Ehegatten auf Rückgabe der durch verbotene Eigenmacht entzogenen Gegenstände des gemeinschaftlichen Hausrats gegen den anderen Ehegatten.
BGB §§ 858, 861, 1361a; HausrVO §§ 11, 18a; GVG § 23

1. Eine Klage, mit der ein getrennt lebender Ehegatte von dem anderen die Rückgabe der durch verbotene Eigenmacht entzogenen Gegenstände des gemeinschaftlichen Hausrats verlangt, ist keine Familiensache.
2. Ein solcher possessorischer Herausgabeanspruch wird durch § 1361a BGB nicht ausgeschlossen.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14. Juli 1982 - 6 UF 47/82
FamRZ 1983, 164

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; ordnungsgemäße Begründung der Anfechtung einer familiengerichtlichen Entscheidung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs; Nichtverlesung und Nichtgenehmigung eines protokollierten Anerkenntnisses des Klageanspruchs (keine Möglichkeit zum Erlaß eines Anerkenntnisurteils, jedoch materiell-rechtliche Wirksamkeit als außerprozessuales, bestätigendes - deklaratorisches - Schuldanerkenntnis).
BGB §§ 779, 781, 1573, 1578; ZPO §§ 160, 162, 307, 519, 621e

1. Die ordnungsgemäße Begründung der Anfechtung einer familiengerichtlichen Entscheidung hinsichtlich des Versorgungsausgleichs erfordert die - wenn auch kurze - Darlegung des Beschwerdeführers, warum er sich durch die angefochtene Entscheidung beschwert fühlt. Eine Rechtsmittelbegründung, die lediglich die formelhafte Wendung enthält, der Sachvortrag erster Instanz werde wiederholt, genügt diesen Anforderungen nicht.
2. Ist ein protokolliertes Anerkenntnis des Klageanspruchs ausweislich der Verhandlungsniederschrift nicht vorgelesen, und von der anerkennenden Partei nicht genehmigt worden, so ist das Anerkenntnis als Prozeßhandlung unwirksam, rechtfertigt also nicht den Erlaß eines Anerkenntnisurteils.
3. Ein solches Anerkenntnis kann aber als außerprozessuales, bestätigendes (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis materiell-rechtlich wirksam sein. Ob die Parteien einen wirksamen Schuldbestätigungsvertrag geschlossen haben, ist eine Frage der Auslegung der im Zusammenhang mit dem protokollierten Anerkenntnis abgegebenen Parteierklärungen in dem jeweiligen konkreten Einzelfall.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 1982 - 6 UF 24/82
FamRZ 1983, 721

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Ausschluß des Ehegattenunterhalts wegen grober Unbilligkeit (hier: Absehen von einer Heirat des Verlobten wegen Sicherstellung des nachehelichen Unterhalts).
BGB § 1579

Heiratet eine geschiedene Ehefrau ihren Verlobten nur deswegen (noch) nicht, weil sie ihren Unterhalt noch in möglichst großem Umfang durch ihren geschiedenen Ehemann sichergestellt sehen möchte, führt dieses Verhalten zum Ausschluß des Unterhaltsanspruchs, soweit die Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten grob unbillig ist.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juli 1982 - 5 UF 38/82
FamRZ 1982, 1075

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