Entscheidungen OLG Schleswig 12/1982
Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Auskunftsanspruch über das Anfangsvermögen.
BGB §§ 242, 1379
BGB §§ 242, 1379
Ein Auskunftsanspruch bezüglich des Anfangsvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs besteht nur dann, wenn der Berechtigte entschuldbar über das Bestehen und über den Umfang seines Rechts im Unklaren ist, während der Verpflichtete die Auskunft unschwer erteilen kann.
OLG Schleswig, Beschluß vom 17. Dezember 1982 - 8 WF 323/81
FamRZ 1983, 1126 = SchlHA 1983, 55


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