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Entscheidungen OLG Zweibrücken 09/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 09/1982



Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen in Verfahren der Hausratsverordnung.
HausrVO § 13

Einstweilige Anordnungen in Verfahren der Hausratsverordnung sind unanfechtbar.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 2. September 1982 - 6 WF 130/82
FamRZ 1983, 518

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; einstweilige Anordnungen; Anfechtbarkeit.
ZPO §§ 99, 321, 567, 620g

1. Über die Regelung des § 567 ZPO hinaus findet die Beschwerde auch gegen solche Beschlüsse statt, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehren, oder die dem Gesetz fremd sind.
2. Eine unanfechtbare Entscheidung (hier: nach §§ 620 ff ZPO) wird auch nicht dadurch anfechtbar, daß sie - zu Recht oder zu Unrecht - durch eine die Tragung der Kosten des Verfahrens regelnde Entscheidung entsprechend § 321 ZPO ergänzt wird.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3. September 1982 - 6 WF 126/82
FamRZ 1983, 621

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Prozeßkostenhilfe; kein Beschwerderecht der Staatskasse bei Ablehnung einer Ratenzahlungsanordnung.
ZPO §§ 120, 127

Hat das Gericht uneingeschränkt Prozeßkostenhilfe bewilligt, so kann die Staatskasse hiergegen keine Beschwerde einlegen, um nachträglich die Anordnung von Ratenzahlungen zu erwirken.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10. September 1982 - 2 WF 65/82
JurBüro 1982, 1740

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Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Rechtsmittels.
BGB § 1696; FGG § 13a

In den Fällen der Rücknahme eines Rechtsmittels hat die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu erfolgen (§ 13a FGG).

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. September 1982 - 6 UF 33/82
JurBüro 1983, 747

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Prozeßkostenhilfe; rückwirkende Bewilligung nach Abschluß der Instanz.
ZPO § 114

Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann nach Beendigung der Instanz, für welche Prozeßkostenhilfe beantragt ist, diese nur dann bewilligt werden, wenn der Antragsteller bereits vor Beendigung der Instanz von seiner Seite aus alles getan hat, was zu einer positiven Bescheidung des Antrages erforderlich war.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. September 1982 - 6 WF 110/82
JurBüro 1983, 454

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Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; Beweisgebühr für Einholung und Erörterung einer privaten Lohnauskunft im Unterhaltsprozeß.
BRAGO §§ 31, 34

Die Einholung und Erörterung einer privaten Lohnauskunft im Unterhaltsprozeß löst jedenfalls dann keine Beweisgebühr aus, wenn die Parteien ihr insoweit zunächst unbestimmtes Vorbringen dem Ergebnis dieser Auskunft ohne Streit anpassen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 17. September 1982 - 2 WF 47/82
JurBüro 1982, 1846

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