Entscheidungen OLG Frankfurt 10/1982
BRAGO §§ 16, 25
1. Für die Höhe des auf die anwaltliche Vergütung entfallenden Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Fälligkeit maßgebend.
2. Die Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung tritt auch mit dem Abschluß eines Vergleichs ein; die sich anschließende Streitwert- und Kostenfestsetzung ändert an diesem Zeitpunkt nichts.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 11. Oktober 1982 - 4 WF 176/82
JurBüro 1983, 232


Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Familiensachen.
BGB § 419; GVG §§ 23b, 200; ZPO §§ 233, 519
Die Klage eines unterhaltsberechtigten Ehegatten oder eines unterhaltsberechtigten ehelichen Kindes gegen den Vermögensübernehmer des Unterhaltsschuldners ist Familiensache und Feriensache.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 27. Oktober 1982 - 3 UF 184/82
FamRZ 1983, 196


Verfahrensrecht; einstweilige Anordnungen; Geltungsdauer eines Vergleichs aus einem einstweiligen Anordnungsverfahren.
ZPO § 620f
Im Zweifel soll der in einem einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossene Vergleich lediglich die einstweilige Anordnung ersetzen; er tritt dann wie eine einstweilige Anordnung außer Kraft, wenn das Eheverfahren endet, ohne daß es zu der Auflösung der Ehe kommt.
OLG Frankfurt, Beschluß vom 28. Oktober 1982 - 5 WF 185/82
FamRZ 1983, 202


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