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Entscheidungen OLG Hamm 12/1982 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamm 12/1982



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Ausschluß wegen ehelichem Fehlverhalten; Kinderschutzklausel.
BGB §§ 1570, 1579

1. Wenn nicht ein »besonders gelagerter Härtefall« im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1981 (FamRZ 1981, 745) vorliegt, ist § 1579 Abs. 2 BGB weiterhin anzuwenden.
2. Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 10. März 1982 (FamRZ 1982, 492) eine andere Ansicht vertreten hat, hält er daran nicht fest.

OLG Hamm, Urteil vom 1. Dezember 1982 - 5 UF 183/82
FamRZ 1983, 186

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltspflicht eines ausländischen (hier: türkischen) Vaters ohne Arbeitserlaubnis.
BGB §§ 1601 ff; HUÜ Art. 1

Zu der Unterhaltspflicht eines ausländischen (hier: türkischen) Vaters, der sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, aber nicht erwerbstätig werden darf, gegenüber seinem ebenfalls hier lebenden Kind (aus geschiedener Ehe).

OLG Hamm, Beschluß vom 1. Dezember 1982 - 5 WF 439/82
FamRZ 1983, 212

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Anspruch auf Ausbildungsunterhalt; Angemessenheit einer Erwerbstätigkeit.
BGB §§ 1573, 1574, 1575

1. Auch eine 46 Jahre alte Frau kann nach der Scheidung - sogar noch ein Jahr später - Unterhalt für ein Studium verlangen, wenn sie in der Ehe ein anderes Studium abgebrochen hat, und anders keine angemessene Erwerbstätigkeit zu erlangen vermag.
2. Zu der Anspruchsgrundlage für diesen Ausbildungsunterhalt.
3. Zu der Angemessenheit einer Erwerbstätigkeit für die geschiedene Ehefrau eines Facharztes.

OLG Hamm, Urteil vom 3. Dezember 1982 - 5 UF 356/82
FamRZ 1983, 181

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Familienvermögensrecht; gemeinsamer Ausbau eines Hauses durch Familienangehörige; dadurch begründete Schuldverhältnisse.
BGB §§ 241, 305, 530

1. Wirken Familienangehörige (hier: Eheleute und ein Elternteil eines Ehepartners) zusammen, um durch gemeinsamen Ausbau des einem von ihnen gehörenden Wohnhauses die Voraussetzungen für ein Zusammenwohnen unter einem Dach zu schaffen, so kann darin ähnlich wie bei Ehegatten der stillschweigende Abschluß eines besonderen familienrechtlichen Vertrages liegen.
2. Ein solcher Vertrag kann ein schuldrechtliches Dauerwohnrecht zum Inhalt haben, das nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden kann.

OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 1982 - 11 U 227/81
FamRZ 1983, 496

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Elterliche Sorge; gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohles; »Wohl des Kindes« unter Berücksichtigung des sozio-kulturellen Milieus der Eltern bzw. eines Elternteils.
BGB §§ 1666, 1666a, 1705

Jedes Kind wird in das Milieu seiner Eltern bzw. eines Elternteils hineingeboren, und ist schicksalhaft den dort herrschenden positiven wie negativen Gegebenheiten ausgesetzt. Für den Begriff »Wohl des Kindes« ist sonach nicht entscheidend, ob die leibliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes bei den Eltern bzw. bei einem Elternteil optimal verlaufen wird, sondern allein, ob das Kind unter Berücksichtigung der milieubedingten Gegebenheiten in seiner Entwicklung gefährdet ist.

OLG Hamm, Beschluß vom 13. Dezember 1982 - 15 W 291/82
ZblJugR 1983, 274

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Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbestimmungsrecht der Eltern.
BGB §§ 683, 670, 812, 1612

1. Gewährt ein Dritter einem unverheirateten Kinde Unterhalt, dann kann er von den Eltern des Kindes weder Aufwendungsersatz noch Bereicherungsausgleich verlangen, wenn die Eltern sich gemäß § 1612 Abs. 2 BGB wirksam dafür entschieden haben, dem Kinde Naturalunterhalt zu gewähren.
2. Zur Bindung des Prozeßgerichts an eine solche Bestimmung der Eltern.

OLG Hamm, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 11 U 202/82
FamRZ 1983, 416 = NJW 1983, 2203 = VersR 1984, 292 [Ls]

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